
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Weisung des Bundesfinanzministeriums ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Interesse der Versicherungsnehmer höchstrichterlich prüfen lassen, ob private Krankenversicherer von Tarifwechslern tatsächlich höhere Beiträge als von Neukunden verlangen dürfen. Sie hat daher gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom Juli 2009, in dem das Gericht zu Gunsten eines privaten Krankenversicherungsunternehmens entschieden hatte, Revision eingelegt. Die Entscheidung darüber liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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