
Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in 11 Finanzwerten laufen mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos aus.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ab sofort die vom Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) erlassenen Wohlverhaltensregeln (BVI-Wohlverhaltensregeln) zur Auslegung des InvG, insbesondere des § 9 InvG, heranziehen. Der BVI hat die BVI-Wohlverhaltensregeln in enger Abstimmung mit der BaFin kürzlich überarbeitet.
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Die Finanzwelt sei immer noch bedrohlichem Stress ausgesetzt – und dies leider nicht nur in den zukunftsbezogenen Szenarioanalysen der Marke „worst case“, die die BaFin von den Banken und Versicherern fordere. Das sagte Jochen Sanio, Präsident der BaFin, auf dem diesjährigen Neujahrspresseempfang der BaFin in Frankfurt am Main am 14. Januar 2010.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu auf, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zwei entsprechende Rundschreiben – eines für Banken, das andere für Versicherer – hat die BaFin heute veröffentlicht.
Mehr: Neue Vergütungsregelungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben …

Nach Informationen der BaFin unterbreitet eine Gruppe von Personen über den elektronischen Bundesanzeiger wieder verstärkt Angebote zum Umtausch in Aktien von Gesellschaften, die von ihr beherrscht werden. Die Angebote richten sich vielfach an von der Finanzkrise verunsicherte Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen. Die Adressaten sollen dazu gebracht werden, ihre Anteile gegen Anteile von Unternehmen zu tauschen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft ist.
Mehr: BaFin erneuert Hinweis zu Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen …