Solvency II
Solvency II ist eines der wichtigsten Projekte im Bereich Aufsicht über Finanzdienstleistungen auf EU-Ebene. Ziel des Projektes ist es, die heutigen Solvabilitätsvorschriften (Eigenmittelanforderungen) für Versicherungsunternehmen zu einem konsequent risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln. Die Versicherer werden animiert, ihr eigenes, internes Risikomanagement zu verbessern. Darüber hinaus wird mit Solvency II eine angemessene Harmonisierung der Aufsicht in Europa angestrebt. Solvency II wird voraussichtlich zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Versicherungsunternehmen, die ihr internes Modell bereits jetzt vorstellen möchten, finden hier weitergehende Informationen.
Der Aufbau von Solvency II ist inhaltlich an die Basler 3-Säulen-Struktur für Banken angelehnt, die dort festgelegten Ansätze werden aber teilweise fortentwickelt.
- Die erste Säule behandelt quantitative Fragestellungen. Sie enthält Regelungen zu der Bewertung der Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln. Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung. Sie kann entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom Unternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden. Das Minimum Capital Requirement (MCR) behandelt die regulatorische Untergrenze des zu haltenden Solvenzkapitals. Es stellt die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis entzogen wird.
- Die zweite Säule beschreibt die qualitativen Anforderungen an Versicherungsunternehmen und Aufsichtsbehörden. Versicherer müssen das Vorhandensein einer Risikostrategie, einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation, eines Internen Steuerungs- und Kontrollsystems und einer internen Revision nachweisen. Es gilt der Grundsatz einer doppelten Proportionalität: Gleiche Prinzipien für alle. Die Umsetzung muss sich allerdings an dem jeweils vorhandenen Geschäftsmodell des Unternehmens orientieren. Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren, der so genannte Supervisory Review Process (SRP), muss das Proportionalitätsprinzip ebenfalls umsetzen.
- Die dritte Säule behandelt Berichtspflichten sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde. Unter Solvency II werden die qualitativen Aussagen vor allem zur Unternehmensstrategie, zum Risikomanagement und zur Anwendung des Standard- oder internen Modells einen großen Stellenwert erhalten. Die quantitativen Anforderungen an das Solvenzkapital müssen veröffentlicht werden. Kapitalzuschläge durch die Aufsicht (Capital add ons) sind in die Veröffentlichung einzubeziehen.
