BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA)
Die BaFin macht mit diesem Rundschreiben zur Versicherungsaufsicht transparent, welche Schwerpunkte sie bei der Prüfung des Risikomanagements setzen wird. Die beaufsichtigten Unternehmen erhalten somit Planungssicherheit bei der Weiterentwicklung ihrer Risikomanagementsysteme.
Die MaRisk VA legen den seit dem 01. Januar 2008 geltenden § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufsicht verbindlich aus, der Mindeststandards für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und vor allem für ein angemessenes Risikomanagement vorsieht.

