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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Neue Standards für Vergütungssysteme

Acht deutsche Banken und die drei größten Versicherungsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und nicht mehr nur am kurzfristigen Erfolg auszurichten. Die Unternehmen folgen damit einem Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Umsetzung der "Implementation Standards" des Financial Stability Board (FSB) vom 25. September 2009. Darin hat das FSB seine "Principles for Sound Compensation Practices" für bedeutende Banken und Versicherer konkretisiert.

Eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben die Deutsche Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank, die DZ Bank, die WestLB, die Landesbank Baden-Württemberg, die BayernLB und die HSH Nordbank. Auch die Versicherer Münchner Rück, Allianz und Talanx haben eine solche Erklärung unterzeichnet. Einzelheiten teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10. Dezember 2009 in einer Presserklärung mit.

Das FSB erwartet von den Nationalstaaten, seine Standards sofort und mit Nachdruck umzusetzen. Die BaFin wird daher noch vor Jahresende entsprechende Rundschreiben veröffentlichen. Die Entwürfe dieser Rundschreiben stehen bereits auf der Internetseite der BaFin zur Konsultation. Im ersten Halbjahr 2010 wird das BMF den materiellen Kern dieser Rundschreiben in eine Rechtsverordnung ("Vergütungs-Verordnung") überführen.


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