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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Leerverkaufsverbote laufen aus

Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in 11 Finanzwerten laufen mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos aus.

Die Lage an den Finanzmärkten hat sich während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen, welche die BaFin auf dem Höhepunkt der Finanzkrise erlassen hatte, verzichtet werden kann. Die BaFin prüft jedoch laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten und wird bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.


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