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Erscheinung:04.12.2015 | Thema Solvabilität Anwendung der Übergangsmaßnahmen bei risikofreien Zinssätzen und versicherungstechnischen Rückstellungen

Unter Solvency II stehen zwei Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen zur Verfügung: § 351 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält Bestimmungen zur Übergangsmaßnahme bei risikofreien Zinssätzen. § 352 VAG regelt die Anwendung der Übergangsmaß-nahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen. Die vorliegenden Auslegungsentscheidungen betreffen die Anwendung dieser Maßnahmen in Hinblick auf Besonderheiten des deutschen Versicherungsgeschäfts.