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Erscheinung:12.01.2024 | Thema Bilanzkontrolle Aufstellung der dem Enforcement unterliegenden Unternehmen

Die nachfolgende Aufstellung umfasst die Unternehmen, für die zum Stichtag 01.07.2023 als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat nach § 2 Abs. 13 WpHG war. Die Aufstellung beruht unter anderem auf den Meldungen der inländischen Börsen nach § 17d Abs. 2 FinDAG sowie auf Informationen ausländischer Börsen über dortige Zulassungen. Die nächste Aktualisierung der Aufstellung erfolgt zum Stichtag 01.07.2024. Die Aufstellung wird im Laufe des IV. Quartals 2024 auf die Homepage der BaFin eingestellt.