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Datum: 15.03.2012 Darf die Bank eine Gebühr verlangen, wenn sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt?

Die Bank darf keine Gebühr dafür verlangen, dass sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt.

Grundsätzlich ist die Bank bei ausreichender Deckung zur Ausführung von Überweisungen bzw. von Lastschrifteinzügen vom Kundenkonto verpflichtet. Bei fehlender Deckung kann sie Überweisungen bzw. Lastschrifteinzüge, die zu einer Überschreitung der eingeräumten Kreditlinie führen würden, dulden, muss es aber nicht. Lehnt sie die Ausführung ab, erbringt sie keine Leistung für den Kunden und kann somit hierfür nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch keine Vergütung verlangen.

Die Bank ist jedoch gemäß § 675o Abs. 1 BGB verpflichtet, den Kunden zu unterrichten, wenn sie die Ausführung einer Überweisung oder eines Lastschrifteinzugs vom Kundenkonto ablehnt; für diese Unterrichtung kann sie – bei entsprechender Regelung im Girovertrag – ein Entgelt vom Kunden verlangen.

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