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Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013 Handelt es sich aus den aus der Unternehmensplanung abgeleiteten Ertrags-, Volumen-, Provisions- oder Mindestzielen (etc.) für die Anlageberatung erbringenden Unternehmensbereiche um Vertriebsvorgaben? Gilt das auch dann, wenn hieraus wiederum für untergeordnete Bereiche eigene Ziele abgeleitet werden beziehungsweise wenn auf ihrer Grundlage mit den einzelnen Anlageberatern eigene Ziele im Rahmen von Zielvereinbarungen vereinbart werden, die dann auf die Anlageberatung wirken?

Nein, eine sehr allgemeine Planung ohne Kennzahlvorgabe stellt noch keine Vertriebsvorgabe dar. Erst wenn auf den hierarchisch nachfolgenden Ebenen aus der allgemeinen Planung konkrete Kennzahlen, bspw. also individuelle Ziele, abgeleitet werden, kann dies eine Vertriebsvorgabe darstellen.

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