BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013 Sind gezielte Kundenansprachen, etwa im Rahmen von Vertriebsmaßnahmen, von – auch ausgewählten/selektierten – Kunden zum Wechsel in andere Finanzinstrumente (z.B. Reduzierung von Anteilen von offenen Immobilienfonds in den Depots, etwa aufgrund geänderter Einschätzung durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, oder Tausch von Anlagevolumina in andere Beratungsfelder durch Verkauf von Wertpapieren des Kunden) als Vertriebsvorgaben anzusehen?

Ja, wenn sie den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag unmittelbar oder mittelbar betreffen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback