Neujahrspresseempfang der BaFin 2010
Rede von Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, am 14. Januar 2010 in Frankfurt am Main
- Datum:
- 14.01.2010
- Ort:
- Frankfurt am Main
- Redner:
- Jochen Sanio
- Es gilt das gesprochene Wort -
Im vergangenen Jahr, meine Damen und Herren, hat die Finanzkrise endlich die höchsten, die allerhöchsten Weihen erhalten: Das deutsche Feuilleton hat sich ihrer angenommen. Illustre Federn haben der Berufung – oder sollte ich sagen: der Versuchung? – nachgegeben, uns Vorschläge zur persönlichen Krisenbewältigung zu unterbreiten. Selbstverständlich genügen diese Ratschläge gehobenen kulturellen Ansprüchen, mögen sie dafür auch manchmal recht eigenwillig sein. Doch darin unterscheiden sie sich nicht von den Denkgebilden hochkarätiger Wirtschaftsexperten und solcher Personen, die sich dafür halten.
Wenn ich einen Preis für den originellsten Einfall zu vergeben hätte, so ginge er wahrscheinlich an die aparte Idee, man könne der Krise vielleicht mit ästhetischer Erziehung entkommen. Die Finanzkrise scheine eine Krise des Blicks zu sein. Das nun lässt sich wahrlich nicht bestreiten.
Sehr tief gründelnd ist auch der Gedanke, der Finanzkrise als Stoiker entgegen zu treten. Die duldende Weltanschauung der Stoa – so war zu lesen – mache den Einzelnen vom System des freien Marktes unabhängig, zugleich stabilisiere sie dieses System aber auch.
Die Anregung, im Stoizismus Halt zu suchen, empfinde ich als eine ziemlich zynische Gebrauchsanweisung – allenfalls geeignet für besonders empfindsame Banker, die als Opfer brutaler staatlicher Gehaltsbeschränkungen ihren Seelenfrieden wiederfinden müssen. Dem hoch gesteckten, doch unabdingbaren Ziel, das Finanzsystem auf neue und stabile regulatorische Grundlagen zu stellen, käme man mit distanziertem Gleichmut jedenfalls keinen Deut näher. Vor uns Aufsehern liegt ein steiniger Weg, ein Weg voller Hindernisse. Diese zu überwinden, wird große Anstrengungen erfordern. Wenn wir etwas im neuen Jahr brauchen, dann Tatkraft und Entschlossenheit. Sollte es Aufseher geben, die in dieser schier endlosen, zermürbenden Krise eine Neigung zum Stoizismus entwickelten – ich kenne allerdings keine – dann müssten sie schleunigst den Beruf wechseln.
Ohnehin gibt es für uns in absehbarer Zeit nicht die leiseste Chance, den für Stoiker idealen Gemütszustand der Ruhe und Gelassenheit zu erreichen. Schon gar nicht in diesem Jahr, da die Finanzwelt immer noch bedrohlichem Stress ausgesetzt ist – und dies leider nicht nur in den zukunftsbezogenen Szenarioanalysen der Marke „worst case“, die wir von den Banken und Versicherern fordern.
Dennoch würde ich das neue Jahr gern unvoreingenommen begrüßen. Immerhin haben uns die vergangenen zwölf Monate trotz einiger brenzliger Fälle im Großen und Ganzen angenehm überrascht: Gegen alle Prognosen stellt sich die Lage des Weltfinanzsystems heute erheblich besser dar als Anfang 2009.
Ich könnte mir nichts Schöneres vorstellen, als dass auch das Jahr 2010 unsere Erwartungen enttäuschte. Doch damit wäre es wahrscheinlich überfordert – überall lauern Gefahren, mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit wir uns eingehend befassen müssen.
Die realwirtschaftliche Entwicklung, die in den kommenden Monaten von entscheidender Bedeutung für das Weltfinanzsystem sein wird, verbirgt sich noch hinter einem Schleier, der gleichermaßen die Gegenwart wie die Zukunft verhüllt und allenfalls Konturen erkennen lässt. Es gibt eine unüberschaubare Zahl unterschiedlicher Vorhersagen, die nun alle darauf warten einzutreffen. In der Rückschau wird es dann so sein wie jedes Jahr: Nur wenige werden an die Realität herangereicht haben.
Eine Gefahr hat sich in den vergangenen Wochen immer deutlicher abgezeichnet: die Fragilität der weltweiten wirtschaftlichen Erholung. Zwar haben die geld- und fiskalpolitischen Stabilisierungsmaßnahmen der jüngeren Vergangenheit ihre Wirkung nicht verfehlt, doch das bedeutet noch lange keinen sich selbst tragenden Aufschwung.
Das gesamte Ausmaß der realwirtschaftlichen Auswirkungen der Krise wird gerade jetzt wieder sichtbar. Angesichts der fünfprozentigen Minderung des Bruttoinlandsprodukts im vergangenen Jahr wird niemand, nicht einmal die einschlägig bekannten Glaskugel-Artisten, vorhersagen können und wollen, wie negativ die Folgen der Finanzkrise noch ausfallen werden.
Die Stunde der Wahrheit kommt erst dann, wenn sich das intensive staatliche Doping dem Ende zuneigt, weil die Staatshaushalte die Grenze ihrer Belastbarkeit endgültig erreicht haben. Einige Länder haben diese schon bis zum Zerreißen gedehnt; ihnen hat der Markt daraufhin sehr schnell das Vertrauen entzogen. Würde ein Land gar in die Zahlungsunfähigkeit schlittern, wäre das ein weiterer harter Schlag für das internationale Finanzsystem.
Dort macht sich seit einiger Zeit eine Vorliebe für das Ansteuern sicherer – vielleicht auch nur vermeintlich sicherer – Häfen breit. Das ist – gesamtwirtschaftlich gesehen – keine gute Strategie, um die Krise zu überwinden. Die Banken müssen weit mehr als bisher bereit sein, die Risiken der Realwirtschaft zu übernehmen. Der Satz „Banking is risk taking“ gilt immer noch, und unsere Gesellschaft würde es nicht akzeptieren, wenn Banker ihr Berufsmotto bis auf weiteres nur auf spekulative Handelsgeschäfte anwendeten, für das Kreditgeschäft hingegen suspendierten.
Was die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten anbelangt, müssen wir so schnell wie möglich wieder in normalen Verhältnissen landen. Dazu muss vor allem der Übergang in einen weltweiten Wirtschaftsaufschwung gelingen; nichts würde der Bonität der Wirtschaftsunternehmen mehr zugute kommen. Und nur dann könnten wir auch hoffen, dass sich die zu erwartenden Wertberichtigungen der Banken im Kreditgeschäft in einem halbwegs erträglichen Rahmen halten. Erheblich werden sie in jedem Fall sein, das zeichnet sich bereits heute ab. In Deutschland ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt stark gestiegen – ein Menetekel, das wir aus Konjunkturverläufen der Vergangenheit nur zu gut kennen.
Die besondere Aufmerksamkeit der Aufseher in aller Welt gilt zurzeit dem gewerblichen Realkredit. Die Objekte, die dabei als Sicherheiten dienen, haben mancherorts beängstigend an Wert verloren. Glücklicherweise scheinen deutsche Immobilien davon weniger stark betroffen zu sein – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.
Weiter verschärft wird die Lage dadurch, dass in den kommenden Jahren sehr viele Kredite auslaufen, welche die Banken in den Boomjahren vor der Krise bedenkenlos gewährt haben. Nun müssen diese Finanzierungen ersetzt werden; etwas Ähnliches gilt für die „leveraged buy outs“ aus dieser aufgeheizten Periode. Ob jemand freiwillig bereit sein wird, diese Risiken zu übernehmen? Die Marktteilnehmer, die heute ohnehin schärfer als je zuvor zwischen guten und weniger guten Adressen differenzieren, werden besonders kritisch hinschauen.
Von dieser Vorhersage führt ein nur kurzer Weg zu der viel diskutierten Frage, ob es denn nun schon eine Kreditklemme gebe oder eine solche kurz bevorstehe. Die Antwort hängt nicht zuletzt davon ab, was man unter einer Kreditklemme versteht. Ich denke, man sollte mit diesem Begriff nicht leichtfertig umgehen.
Nach meinem Verständnis liegt eine echte Kreditklemme dann vor, wenn ein Bankensystem nicht mehr in der Lage ist, die Kreditnachfrage kreditwürdiger Personen und Unternehmen zu befriedigen – wobei die Betonung auf „kreditwürdig“ liegt. In der jüngsten Krise haben leider weltweit sehr viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen ihre Kreditwürdigkeit eingebüßt. Denen werden die Banken unter keinen Umständen mehr Kredit gewähren, dafür sorgt schon der Untreue-Paragraph.
Gefährdet zu sein scheint mir aber auch die Kreditversorgung der Unternehmen, deren Bonität die Banken – zu Recht oder zu Unrecht – für die Zukunft schlechter bewerten. Wie immer, wenn ein zyklisch reagierendes Finanzsystem das Stadium des Katzenjammers durchlebt, ist die Neigung der Banken, riskante Unternehmenskredite zu gewähren, stark gebremst. Neu ist, dass ein Großteil der verfügbaren Mittel weltweit in Schwellenländer umgeleitet wird oder aber – ich sagte es bereits – in die Finanzierung des Staatssektors fließt, dessen Kreditnachfrage zurzeit alle Rekorde schlägt. Diese Gemengelage kann im Extremfall zu einem Verdrängungseffekt, einem „crowding out“, zu Lasten privater Kreditnehmer mit schwächerer Bonität führen.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass Basel II Kredite an den Staatssektor, was die Eigenkapitalunterlegung anbelangt, recht nachsichtig behandelt. Gerade zu einer Zeit, in der noch große Ungewissheit herrscht, wie weit die Eigenkapitalanforderungen des Baseler Regelwerks hochgefahren werden, haben die Banken kaum eine andere Wahl, als mit der kostbaren Ressource Eigenkapital schonend umzugehen.
Bevor in Basel endgültige Entscheidungen fallen, wird aber noch einige Zeit ins Land gehen, weil die Auswirkungen der einzelnen ins Auge gefassten Änderungen sehr genau untersucht werden müssen, vor allem auch deren kumulative Effekte. Bekanntlich wird der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zu diesem Zweck im ersten Halbjahr 2010 eine breit angelegte Auswirkungsstudie durchführen.
Dieser Studie will und kann ich heute Abend nicht vorgreifen. Mein Instinkt sagt mir aber, dass der Baseler Ausschuss allzu hochfliegende Ambitionen wird zurückschrauben müssen, wenn erst einmal die Ergebnisse der weltweiten Proberechnung vorliegen.
Natürlich sind wir Aufseher uns weiter darin einig, die Baseler Eigenkapitalanforderungen zu verschärfen. Niemand wird aber riskieren wollen, durch die neuen Baseler Regelungen eine weltweite Kreditklemme auszulösen. Für mich steht deshalb die Reform des Baseler Eigenkapitalstandards unter einem ökonomischen Generalvorbehalt: Bei der Entscheidung darüber, wie hoch die Eigenkapitalanforderungen ausfallen sollen, müssen wir Rücksicht nehmen auf die wirtschaftliche Situation, die bei Verabschiedung des neuen Standards herrscht. Dieser darf die Banken nicht dazu zwingen, in einem fragilen wirtschaftlichen Umfeld ihre Risiko-Aktiva, also vor allem auch ihr Kreditvolumen, zurückzufahren.
Dazu wären aber all die Banken verurteilt, die am Kapitalmarkt nicht die großen Kapitalerhöhungen unterbringen könnten, die ihnen Basel abnötigen würde. Es ist klar, um welche Banken es sich handeln würde: um diejenigen, die kein attraktives Geschäftsmodell vorweisen können, eines, das nachhaltige Rentabilität verspricht. Da solche Banken auch durch Gewinnthesaurierung nicht genügend Kapital bilden können, bliebe ihnen nur die Alternative einer starken Schrumpfkur. Allzu viele Institute von dieser Sorte kann sich eine Volkswirtschaft, die florieren will, nicht leisten.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den endgültigen Inhalt der Baseler Novelle muss auch eine eher großzügig bemessene Einführungsperiode für die neuen Anforderungen festgelegt werden. Je nachdem, wie hart die neuen Regeln ausfallen werden, und je nach der dann herrschenden wirtschaftlichen Situation muss man wahrscheinlich an bis zu fünf Jahre denken.
Das stünde durchaus im Einklang mit den Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh. Der entscheidende Satz im Abschlusskommunique zu diesem Treffen lautet nämlich (ich zitiere im Original): „These rules will be phased in as financial conditions improve and economic recovery is assured, with the aim of implementation by end-2012.“ Wie Sie der Presseerklärung vom 9. Januar zur jüngsten Sitzung des Financial Stability Board (FSB) entnehmen können, hat das FSB zu diesem Punkt eine Art Prüfvorbehalt angemeldet: Es will zu gegebener Zeit die makroökonomischen Auswirkungen der Änderungen von Basel II beurteilen; diese Beurteilung soll der Baseler Ausschuss berücksichtigen, wenn er die Einführungsfrist festlegt.
Bevor es dazu kommt, müssen aber erst einmal die inhaltlichen Änderungen von Basel II stehen, und die sind immer noch heftig umstritten. Hier geht es teilweise um sehr schwierige Fragen, auf die bis heute keine überzeugenden Antworten gefunden worden sind. Man wird vielleicht lernen müssen, mit bestimmten Fragen auf ewig zu leben. Zum Bespiel mit der prozyklischen Wirkung von Eigenkapital-Standards, die man kaum neutralisieren kann, ohne schädliche Nebenwirkungen für das Finanzsystem zu riskieren. Wenn es diese Prozyklizität denn überhaupt gibt. Niemand hat sie bislang bewiesen. Vielleicht ist das Ganze ja nur ein Mythos. Wie dem auch sei, in Basel diskutiert man über besondere antizyklische Eigenkapitalpuffer. Dieser Ansatz führt aber nicht weit, er würde nur Probleme in der Ausgestaltung bereiten.
An welchen objektiven Referenzgrößen sollte man solche Puffer ausrichten? Diese Frage stellt sich vor allem für große internationale Banken, die in vielen Ländern mit unterschiedlichen Konjunkturzyklen tätig sind. Wenn man das dem Ermessen der Bankenaufseher überließe, gerieten diese bei ihren Entscheidungen unter immensen politischen Druck, der so stark wäre, dass sie ihm wahrscheinlich nicht standhielten.
Um dem Ziel der Kapitalerhaltung besser zu genügen als bislang, halte ich einen anderen Ansatz für erheblich aussichtsreicher, nämlich neue Bilanzierungsregeln für die Risikovorsorge von Banken einzuführen. Die Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung verhandeln über dieses Thema derzeit unter dem Oberbegriff „expected loss Ansatz“. In Zukunft würden Wertberichtigungen nicht wie bisher erst beim Eintritt von Verlusten angesetzt, sondern Jahr für Jahr kontinuierlich und in dem Maße, wie sie sich den Erwartungen zufolge entwickeln.
Die Risikovorsorge würde nicht erst im ungünstigsten Augenblick einsetzen, nämlich wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Dieser Gedanke wäre aus meiner Sicht ein wirklich bedeutender Beitrag zur Eigenkapitalstabilisierung.
Dass der „expected loss Ansatz“ außerhalb des Baseler Ausschusses im International Accounting Standards Board (IASB) ausgearbeitet wird, empfinde ich nicht als Problem. Der Baseler Ausschuss kann über seine Mitarbeit in einem Beratergremium des IASB rechtzeitig darauf Einfluss nehmen, dass die neuen Bilanzregeln allen aufsichtlichen Ansprüchen genügen. Wichtig ist, dass die geänderten Regeln schnell verabschiedet werden, damit sie in das neue Baseler Paket integriert werden können.
Noch wichtiger ist, dass weltweit einheitliche Regeln angewendet werden, damit endlich ein „level playing field“ entsteht. Hier nun liegt der Hase im Pfeffer, denn US-amerikanische Banken dürfen derzeit noch nicht die International Financial Reporting Standards (IFRS) des IASB anwenden, sondern sie sind den nationalen Bilanzierungsregeln des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) unterworfen. Die schlechte Nachricht ist, dass die Unterschiede zwischen den Ansätzen des IASB und denen des FASB noch zu groß sind. Das muss sich ändern. Wir brauchen ein harmonisiertes Bilanzregime, auf das der Weltstandard Basel II aufsetzen kann. Weil dieses Thema für die Stabilisierung des Weltfinanzsystems so wichtig ist, können wir uns endlose Diskussionen unter den Bilanz-Standardsetzern, die unentwegt ihre Unabhängigkeit betonen, nun wirklich nicht leisten. Es müssen schnellstens Lösungen her!
Diese Forderung lässt sich leider nicht auf die gefährlichsten aller Ungeheuer übertragen, die SIFIs – ein hässliches Akronym, das man sich aber merken sollte: Es steht für „systemically important financial institutions“, und die sind Gegenstand des „too big too fail“-Problems. Wir müssen versuchen, dieses Problem, so gut es irgend geht, in den Griff zu bekommen, denn die Rettung vieler systemrelevanter Banken in der Finanzkrise hat dem Weltfinanzsystem ein gewaltiges „moral hazard“-Problem eingebrockt. Ein sehr gefährlicher Zustand, den wir beseitigen müssten. Aber der einzige Erfolg versprechende Weg ist uns leider versperrt: Man müsste nur bei nächster Gelegenheit ein SIFI in die Insolvenz gehen lassen und klar machen, dass dies kein bedauerliches Versehen ist. Doch die dramatischen Folgen der Lehman-Insolvenz zeigen deutlich, dass man einen solchen Versuch unter den heutigen Gegebenheiten nicht verantworten könnte.
Der Lösungsvorschlag „too big too fail is just too big“ mag vielleicht als mäßig witziges Wortspiel durchgehen, durchdacht ist er deshalb aber noch lange nicht – jedenfalls nicht, was die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland anbelangt. Bei uns herrscht nämlich eher ein Mangel an Großbanken.
Wahrscheinlich war es übergroßer Optimismus, der das Financial Stability Board vergangenen September dazu veranlasst hat anzukündigen, es werde das „too big too fail“-Problem binnen eines Jahres angehen. Ich jedenfalls werde mich nicht der Hoffnung hingeben, dass eine Lösung auf die Schnelle gefunden werden kann. Ich halte es eher mit dem Philosophen Nicolás Gómez Davilá, der zynisch bemerkte: „Die Unmöglichkeit, Lösungen zu finden, lehrt uns, dass wir uns der Aufgabe widmen müssen, die Probleme zu veredeln.“
Das will ich gerne tun und die heutige Gelegenheit nutzen, um auch Sie mit einer meiner Lieblingsideen zu traktieren: Das „too big too fail“-Problem ließe sich ein klein wenig veredeln, indem man für systemisch relevante Banken ein besonderes Reorganisations- und Abwicklungsverfahren einführte. Hierzulande würde ein solches „resolution regime“ durchaus Nutzen bringen, und deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzgebung auf dem Plan hat. Der Ansatz besticht dadurch, dass er Großpleiten im Finanzsektor weniger wahrscheinlich machen würde: Wenn die Geschäftsleiter bedeutender Finanzunternehmen nicht mehr darauf vertrauen können, dass der Staat ihre Bank retten muss, dann dürfte das jeden übersteigerten Risikoappetit zügeln.
Der neue Ansatz sollte meines Erachtens zwei Komponenten enthalten: Es müsste einen besonderen Rechtsrahmen geben, der es möglich macht, zusammengebrochene Finanzunternehmen außerhalb des herkömmlichen Insolvenzverfahrens geordnet abzuwickeln. Außerdem müsste man eine spezielle Institution einrichten, die – mit umfangreichen Rechten ausgestattet – die betroffenen Unternehmen so schonend wie möglich abwickelt – und zwar für die Gläubiger und für den Staat in seiner Rolle als „payer of the last resort“.
Dazu muss ein – wie auch immer geartetes – Reorganisationsverfahren vorsehen, dass die Anteilseigner maßgeblich die finanziellen Lasten tragen und dass sie nicht etwa nur eine Weile ohne Dividende überwintern, um beim nächsten Finanzfrühling mit ihrem vom Staat geretteten Institut wieder an den Finanzmärkten zu zocken.
Und wo ist der Haken, werden Sie fragen. Die meisten SIFIs sind international operierende Finanzgruppen; nationale Abwicklungslösungen würden bei ihnen nicht greifen. Jeder betroffene Staat würde umgehend eigene Insolvenzmaßnahmen einsetzen, um die auf seinem Territorium liegenden Vermögenswerte gegen fremde Zugriffe abzuschotten und den heimischen Gläubigern zu reservieren. Um das zu verhindern, müsste man ein weltweit geltendes Abwicklungs- und Insolvenzrecht für Finanzunternehmen schaffen, leider ein hoffnungsloses Unterfangen. Denn in fast allen Ländern gehört das Insolvenzrecht zum Eingemachten, und erfahrungsgemäß wird kaum ein Land auch nur einen Bruchteil davon preisgeben wollen.
So viel zur Veredelung von Problemen. Die Baseler Arbeiten bieten dafür noch weitere schöne Beispiele an wie etwa „leverage ratio“, neue Liquiditätsanforderungen oder, als letzten Schrei, das als neue Wunderwaffe angepriesene „contingent capital“: Man möchte gern Instrumente mit hartem Eigenkapitalcharakter konstruieren, die Banken zu den Kosten von Schuldverschreibungen ausgeben können. Alles sehr interessant, sehr aktuell. Doch ich will Basel heute Abend nicht überstrapazieren, sondern auch die Versicherungsaufsicht zu ihrem Recht kommen lassen.
Die uns allerdings doch noch einmal kurz nach Basel führt. Die Änderungen im Baseler Eigenkapitalstandard betreffen nämlich auch sie. Nach der Neufassung der Eigenkapitaldefinition wird das Hybridkapital für Banken an Bedeutung verlieren, sie werden daher weniger Hybridinstrumente anbieten.
Mit diesen Instrumenten konnten Versicherer bislang mit einem – für ihre Maßstäbe leicht erhöhten Risiko – eine höhere Rendite erzielen, was in der mittlerweile recht lange währenden Niedrigzinsphase seinen Reiz hatte. Wahrscheinlich haben die Versicherer nicht im Traum daran gedacht, dass sie irgendwann einmal bei einer spektakulären Bankenrettung haarscharf am Kapitalverlust vorbeischrammen würden.
Wohin nun mit dem Geld? In Zukunft gibt es eine höhere Rendite nur noch für den Versicherer, der ein erkennbar höheres Risiko in Kauf nimmt. Denn sichere Kapitalanlagen bringen seit geraumer Zeit extrem niedrige Renditen. Das setzt alle Investoren – vor allem aber die Lebensversicherer – unter großen Leidensdruck.
Wie wird es die Lebensversicherungsbranche, die teilweise für Jahrzehnte Garantien ausgesprochen hat, verkraften, wenn die Zinsen weiterhin so niedrig bleiben? Das ist die zurzeit wichtigste Frage für die Versicherungsaufsicht. Versicherer müssen bei ihrer Kapitalanlage in erster Linie auf Sicherheit setzen. Riskantere Investments wie die in Hybridkapital dürfen sie nur zu einem geringen Maß beimischen. Es war deshalb unvermeidbar, dass eine Reihe von Lebensversicherern aktuell ihre Überschussbeteiligung senken musste. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen; wir erwarten weitere Senkungen auch in diesem Jahr.
Davon abgesehen müssen wir uns fragen, wie es auf mittlere und längere Sicht aussieht. Die deutschen Lebensversicherer sprechen ihren Kunden gegenüber traditionell hohe Garantien aus und übernehmen damit über mehrere Jahrzehnte Zinsverpflichtungen. Im Durchschnitt müssen sie derzeit eine jährliche Verzinsung von 3,4 Prozent sicherstellen. Dies tun sie, indem sie passende Kapitalanlagen erwerben – zum weitaus größten Teil festverzinsliche Anlagen, deren Laufzeit meist kürzer ist als die Zinsverpflichtungen der Versicherer. Das Geschäftsmodell der deutschen Lebensversicherer ist darauf gegründet, dass es am Markt immer Kapitalanlagen mit ausreichender Rendite gibt. Kann man das heute noch unterstellen? Angesichts des gegenwärtigen Zinsniveaus sind Zweifel angebracht.
Sollten die Zinsen noch länger auf dem derzeitigen Niveau verharren, wann könnte es dann für einzelne Versicherer oder gar die Branche eng werden? Um das verlässlich einschätzen zu können, haben wir die Lebensversicherer im Herbst letzten Jahres gebeten, standardisierte Prognose-Rechnungen für die Zeit bis 2018 durchzuführen.
Dafür haben wir ihnen drei Szenarien vorgegeben, darunter zwei bewusst pessimistische. Jetzt wissen wir, dass sich die Risikotragfähigkeit der Unternehmen – wie nicht anders zu erwarten – bis 2018 merklich verschlechtern würde; dennoch würde die Branche auch eine lange Niedrigzinsphase wirtschaftlich überstehen. Bei den meisten Unternehmen würde es ausreichen, wenn sie ihre Überschussbeteiligung weiter senkten. Andere müssten zu härteren Mitteln greifen. Unmittelbar gefährdet ist aber noch kein Versicherer.
Kurzum: Niedrige Zinsen bedeuten nicht das Aus für die konventionelle Lebensversicherung. Garantieprodukte bleiben weiter attraktiv. Die Versicherer müssen aber intensiver als bisher planen, welche Garantien sie sich künftig leisten können und wie sich diese auf Dauer finanzieren lassen.
Sollten wir also hoffen, dass die Zinsen bald wieder steigen? Nicht unbedingt. Die Versicherer hätten dann nämlich das nächste Problem. Denn ihre langfristig ausgerichteten Geschäftsmodelle reagieren träge. Sollten die Zinsen rasch steigen, hätten sie Schwierigkeiten, im Wettbewerb mit den Banken mitzuhalten, die mit ihren Geschäftsmodellen wesentlich schneller reagieren und höhere Zinsen anbieten können.
In der Finanzkrise wurde die Versicherungswirtschaft – nicht anders als die Banken – sehr bald mit einem gravierenden Problem konfrontiert: Wie sind festverzinsliche Wertpapiere und ABS-Papiere bilanziell zu bewerten, wenn die Rating-Agenturen sie herabstufen? Wir haben festgestellt, dass die Versicherer auf diese Frage leider nicht immer eine einheitliche Antwort gefunden haben.
Wir haben es daher für notwendig gehalten, mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen Leitfaden hierzu herauszugeben – vergleichbar der IDW-Verlautbarung zu Aktien von Ende 2008. Das neue Papier hat der IDW dann Ende vergangenen Jahres veröffentlicht. Es trägt den klangvollen Namen „Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestandes von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen“. In dieser Verlautbarung wird der Versicherungsbranche ein einheitliches Bewertungsverfahren bei Ratingverschlechterungen vorgegeben. Die Kernaussage lautet: Alle Versicherer haben festverzinsliche Wertpapiere und ABS-Papiere außerplanmäßig abzuschreiben, wenn – bei hinreichender Konkretisierung eines Ausfallrisikos – die Papiere voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert sind.
Daran führt kein Weg vorbei. In der Finanzkrise haben alle Beteiligten sehr schnell lernen müssen, dass es nichts bringt, Wertverluste zu verdrängen. Wer das tut, wer sich zu viel Zeit damit lässt, seine Verluste zu realisieren, der kann seine Existenz gefährden. Denn wenn der Markt das Vertrauen in ein Unternehmen verliert, dann verhängt er ohne große Skrupel sofort die Todesstrafe. Langmut ist seine Sache nicht. Die deutsche Finanzindustrie muss deshalb weiter konsequent an der Bewertung der strukturierten Finanzprodukte arbeiten. Das gilt für Banken und Versicherer gleichermaßen. Sie müssen bei den Bilanzen, die sie nun aufstellen, der Realität ins Auge schauen und dürfen die notwendigen Entscheidungen – mögen sie auch noch so teuer sein – nicht auf die lange Bank schieben.
Die Gelassenheit, mit der Goethe unter der Überschrift „Kommt Zeit, kommt Rat“ den Lauf der Dinge betrachtet
„Wer will denn alles gleich ergründen,
sobald der Schnee schmilzt, wird sich’s finden“
dürfen sich die Geschäftsleiter von Finanzunternehmen nicht zu eigen machen. Schon gar nicht in diesem schneereichen, kalten Winter.
Das Geläuf ist dieses Jahr besonders glatt, und ehe wir uns versehen, geraten wir in die eine oder andere Schlitterpartie. Ich wünsche Ihnen und uns, dass die Ausrutscher, deren Opfer wir in der nächsten Zeit werden können, allesamt glimpflich enden.

