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Erscheinung:08.03.2013 10:38 Uhr | Thema Verbraucherschutz BaFin-Präsidentin zum Verbraucherschutz: „Wir brauchen noch mehr Transparenz“

BaFin-Präsidentin Dr. Elke König erklärt im Interview, was die BaFin für den Verbraucher tut, aber auch, wo die Grenzen liegen.

Frau Dr. König, Kritiker werfen der BaFin immer wieder vor, sie unternehme zu wenig für den Schutz der Verbraucher. Ist das gerechtfertigt?

Nein, das ist es nicht. Der Verbraucherschutz war für alle Aufsichtsbereiche der BaFin immer schon ein wichtiges Thema und wird es auch bleiben. Es gibt allerdings formelle Unterschiede: Das Versicherungsaufsichtsgesetz nennt den Schutz der Versicherungsnehmer explizit als Ziel. Das Kreditwesengesetz stellt im Wesentlichen auf die Solvenzaufsicht ab, eines der effektivsten Instrumente des Verbraucherschutzes. Die Wertpapieraufsicht wiederum kümmert sich darum, dass die Regeln eingehalten werden, die für den Wertpapierhandel gelten.

Warum dann die Kritik?

Dahinter steckt meist ein Missverständnis, was unseren Auftrag angeht. Darum will ich eines nochmal klarstellen: Unsere Aufgabe ist nicht der individuelle Schutz des Verbrauchers. Dafür gibt es im deutschen Finanzsystem inzwischen ein gut ausgebautes Netz von Ombudsstellen und Verbraucherzentralen. Für Konflikte, die dort nicht lösbar sind, sind die Gerichte zuständig. Unsere Aufgabe ist es hingegen, die Gesamtheit aller Verbraucher vor Schäden zu bewahren.

Was bedeutet das konkret? Wie schützt die BaFin etwa die Belange der Bankkunden?

Zunächst einmal über die schärfste Waffe des Verbraucherschutzes überhaupt: die Solvenzaufsicht. Die BaFin achtet darauf, dass die Institute zahlungsfähig bleiben. Kommt es doch mal zum Extremfall, kann sie marode Banken schließen, um verbliebene Vermögenswerte zu sichern. Wir prüfen aber zum Beispiel auch, ob die Institute bei einer Anlageberatung das Beratungsprotokoll ordnungsgemäß führen und dem Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen. Das ist ein ganz wesentlicher Baustein zum Schutz der Anleger. Schon 2010 haben wir den Markt daraufhin gezielt und umfassend untersucht. Wo Mängel sichtbar wurden, haben wir bei den Instituten darauf hingewirkt, dass diese abgestellt werden.

Ein anderes Beispiel ist das neue Mitarbeiter- und Beschwerderegister, in dem die BaFin Informationen über Anlageberater und Kundenbeschwerden über diese Berater erfasst. So kann sie risikoorientierter, gezielter und schneller auf Mängel reagieren. Die Banken- und die Wertpapieraufsicht sind bei diesen Aufgaben eng miteinander verzahnt. Und natürlich verfolgen wir auch unerlaubte Insidergeschäfte, Marktmanipulation und öffentliche Angebote von Wertpapieren ohne gebilligten Prospekt. Hier tummeln sich immer wieder schwarze Schafe, die wir aus dem Verkehr ziehen, um Anleger zu schützen.

Und was tut die BaFin für die Versicherungsnehmer?

Auch das ist ein sehr weites Feld. An erster Stelle ist natürlich auch hier die Solvenzaufsicht zu nennen. Darüber hinaus prüfen wir zum Beispiel, wie die Versicherer mit Verbraucherbeschwerden umgehen, wir werden uns intensiver mit der Schadenregulierung befassen, und wir regeln bestimmte Geschäfte. Bereits 2010 haben wir beispielsweise darauf reagiert, dass Kapitalisierungsprodukte und Versicherungen gegen Einmalbetrag immer wichtiger wurden. Wir haben per Sammelverfügung und Rundschreiben Anordnungen erlassen und Hinweise gegeben, um die Interessen sowohl aller Versicherungsnehmer eines Unternehmens als auch der neu hinzukommenden Kunden zu wahren.

Sind im Versicherungssektor die Interessen des Kollektivs und des individuellen Verbrauchers denn grundsätzlich gerecht ausbalanciert?

Der Ausgleich im Kollektiv ist der Grundgedanke des Versicherungsgeschäfts: Aus den Beiträgen aller Versicherungsnehmer werden alle Leistungen finanziert. Die Aufsicht muss daher darauf achten, dass die Belange des gesamten Versicherungskollektivs gewahrt bleiben und dass die Versicherer ihre Verträge dauerhaft erfüllen können.

Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren angepasst werden: Derzeit ist es so, dass ausgerechnet in Zeiten sinkender Zinsen die Lebensversicherer extrem hohe Beträge an die scheidenden Kunden ausschütten müssen – das ist paradox und wirtschaftlich unverantwortlich. Die Leidtragenden sind die Versicherten, deren Verträge erst später auslaufen. Eigentlich hatte der Bundestag Anfang November ja schon beschlossen, das VAG im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes entsprechend zu ändern. Letztlich haben Bundestag und Bundesrat aber beschlossen, das Thema vorerst zu vertagen und zunächst eine grundsätzliche Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Ich hoffe, dass man bald eine Lösung finden wird, die die Interessen aller Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.

Woher weiß die BaFin, wo Mängel im System bestehen?

Wir nutzen verschiedene Quellen. Natürlich gewinnen wir wertvolle Informationen aus der Prüfung von Unternehmen. Daneben erhalten wir direkte Hinweise von Verbrauchern: Die BaFin bearbeitet jedes Jahr gut 20.000 Beschwerden und 23.000 Anrufe. Seit kurzem können wir Verstößen gegen geltendes Recht auch dank des neuen Beschwerderegisters auf die Spur kommen. Aber natürlich kann man immer noch mehr tun.

Woran denken Sie konkret?

Es gibt da mehrere Wege. Wir wollen uns künftig stärker mit den Ombudsleuten austauschen. Daraus lassen sich wertvolle Anregungen gewinnen. Genauso dürfen wir uns auf konstruktiv-kritische Dialoge mit Verbraucherschützern freuen, mit denen wir im Verbraucherbeirat an einem Tisch sitzen werden, der nach dem FinDAG eingerichtet werden soll. Schließlich geht es auch darum, Kompetenzen optimal zu bündeln – sowohl innerhalb der BaFin als auch im Zusammenspiel mit anderen Institutionen und Gremien. Außerdem gehen wir bestimmte Themen ganz gezielt an.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Wir brauchen noch mehr Transparenz bei Finanzprodukten. Das betrifft die Versicherungs- ebenso wie die Wertpapieraufsicht. Die BaFin wird sich darum in der nächsten Zeit verstärkt mit den Produktinformationen von Versicherern beschäftigen. Sie müssen sicherlich noch verständlicher und prägnanter werden. Hier möchte ich aber eines klarstellen: Es kann nicht darum gehen, dass die BaFin die Produkte selbst genehmigt, wie es in der Versicherungsaufsicht bis 1994 der Fall war. Vielmehr müssen wir grundsätzlich sicherstellen, dass die Unternehmen den Verbraucherschutz im Blick behalten.

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ein explizites Mandat für den Verbraucherschutz. Was bedeutet das für die BaFin?

In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit geht manchmal unter, wie viel wir durch die Solvenzaufsicht für den Verbraucher tun. Die ESAs greifen ihr Mandat nun auf und haben verschiedene Aktivitäten gestartet. Wir sind daran beteiligt. Das unterstreicht, wie wichtig uns der Verbraucherschutz ist.

Aber eines dürfen wir bei alldem nie vergessen: Der Verbraucher trägt auch selbst Verantwortung. Mancher Verbraucher setzt sich intensiver mit der Wahl seines Mobiltelefons auseinander als mit einem Finanzprodukt, das ihn im Zweifel sein ganzes Leben lang begleiten wird. Ich würde mir wünschen, dass Verbraucher mehr Zeit darauf verwenden, Finanzprodukte zu bewerten und auszuwählen. Wenn jemand etwas nicht versteht, dann sollte und muss er nachhaken oder eben ein anderes Produkt wählen.

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