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Erscheinung:29.04.2014 | Thema Sanierung/Abwicklung Sanierungsplanung: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Mindestanforderungen

Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) von Kreditinstituten veröffentlicht. Es konkretisiert die Anforderungen, die im Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen niedergelegt sind.

Die Erläuterungen zum Rundschreiben sollen es den Instituten außerdem erleichtern, die Vorgaben gesetzeskonform umzusetzen.

Die Anforderungen im Überblick

Die Gesamtverntwortung für die Sanierungsplanung liegt bei der Geschäftsleitung der Institute. Sie ist für die Erstellung, Implementierung und Aktualisierung des Sanierungsplanes sowie für dessen Umsetzung im Krisenfall verantwortlich. In einer strategischen Analyse sollen die Institute ihre Unternehmensstruktur, die wesentlichen und kritischen Geschäftsaktivitäten und die interne und externe Vernetzung darstellen. Anhand dieser Informationen sollen zunächst die Institute selbst beurteilen, welche Handlungsoptionen umsetzbar sind. Im Anschluss prüft die BaFin die Optionen. Zudem sollen die Informationen aus der strategischen Analyse Ansteckungsrisiken für Vertragspartner im Finanzsystem erkennen lassen.

Die Sanierungsplanung hat zum Ziel, dass die Institute Krisen aus eigener Kraft meistern können, noch bevor die Aufsicht einschreiten muss. Daher sollen die Institute auch über Handlungsoptionen nachdenken, die sich auf das Geschäftsmodell auswirken können. Diese Auswirkungen haben sie in einer Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalyse darzustellen. Zudem müssen die Institute Indikatoren festlegen, die es ihnen erlauben, im Krisenfall rechtzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten, um ihre finanzielle Solidität nachhaltig wiederherzustellen. Für die quantitativen Indikatoren müssen sie geeignete Schwellenwerte festlegen, die eine ausreichende Vorlaufzeit für die Entscheidung für bestimmte Handlungsoptionen gewähren.

Im Anschluss sollen die Institute eine Belastungsanalyse durchführen. Diese soll sowohl schwerwiegende idiosynkratische als auch marktweite Stressszenarien umfassen und plötzlich sowie langsam eintretende Entwicklungen berücksichtigen. Ziel ist es zu untersuchen, welche Risiken sich in wesentlichem Ausmaß nachteilig auf das Kreditinstitut beziehungsweise die Gruppe auswirken können und ob die Handlungsoptionen wirksam und umsetzbar wären. Die Institute müssen dazu die Handlungsoptionen für sämtliche Belastungsszenarien beschreiben und die Auswirkungen auf die Indikatorenwerte prüfen.

Schließlich haben die Kreditinstitute ein Kommunikationskonzept zu erstellen, das sowohl interne als auch externe Adressaten angemessen berücksichtigt.

Sanierungsplanung

Anforderungen an die Institute:

  • Strategische Analyse
  • Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalyse
  • Belastungsanalyse
  • Kommunikationskonzept

Proportionalitätsprinzip

Da sich die qualitativen Anforderungen der MaSan am Proportionalitätsprinzip orientieren, ist auch die Ausgestaltung des Sanierungsplans von Größe, Komplexität und Vernetzung des Kreditinstituts beziehungsweise der Institutsgruppe sowie von Art, Umfang und Komplexität des Geschäftsmodells und des damit einhergehenden Risikos abhängig.

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