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Erscheinung:26.02.2015 | Geschäftszeichen BA 52-QIN 4300-2014/0001 | Thema Bilanzkontrolle Konsultation 04/2015 - Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte

Entwurf eines Rundschreibens zur Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich meinen Entwurf eines Rundschreibens zur Umsetzung der von der EBA am 27.06.2014 veröffentlichten „Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte“ (EBA/GL/2014/03) zur Konsultation.

Die Leitlinien beinhalten Grundsätze sowie Erhebungsbögen, die eine Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte unter Miteinbeziehung von Transaktionen mit Zentralbanken ermöglichen. Ziel dieser Leitlinien ist eine Harmonisierung hinsichtlich der Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte innerhalb der EU.

Die EBA hat versucht, die Konsistenz zu anderen Offenlegungsanforderungen zur Belastung von Vermögenswerten sicherzustellen. Dennoch sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Leitlinien andere Offenlegungsanforderungen – insbesondere aus Rechnungslegungsvorschriften – eher ergänzen anstatt zu ersetzen.

Gemäß Artikel 443 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 regeln diese Leitlinien die Offenlegung unbelasteter Vermögenswerte und zusätzlich die Offenlegung belasteter Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Empfehlung ESRB 2012/2 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 über die Refinanzierung von Kreditinstituten (ABl. C 119 vom 25.4.2013, S. 1), insbesondere unter Berücksichtigung der Empfehlung D – Markttransparenz bezüglich der Belastung von Vermögenswerten.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (BA 52-QIN 4300-2014/0001)
bis zum 27. März 2015 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat BA 52

oder

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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