BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.06.2016 | Thema Fachliche Eignung Konsultation 04/2016 - Merkblätter gemäß VAG: Geschäftsleiter, Verwaltungs-/Aufsichtsorgane, Schlüsselfunktionen

Konsultation 04/2016 - Merkblätter für Geschäftsleiter, für Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und für Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich folgende Entwürfe zur öffentlichen Konsultation:

"Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern gemäß VAG“

und

„Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG“

und

„Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG“.

Die Merkblätter sollen für den Geltungsbereich des VAG das „Merkblatt für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern gemäß VAG, KWG, ZAG und InvG“ vom 20. Februar 2013, das „Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG“ vom 3. Dezember 2012 und das „Merkblatt zu Geschäftsleiter-Mehrfachmandaten“ vom 2. Mai 2011 ersetzen.

Bis zum 30.06.2016 konnten der Bundesanstalt Stellungnahmen zu den Entwürfen übermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Nähere Informationen zu den Merkblättern

Allgemeines:

Die Merkblätter befassen sich mit den Anzeigepflichten und den Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern, Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, von Unternehmen im Geltungsbereich des VAG.

Die Ausführungen in den Merkblättern basieren auf dem VAG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das am 1. Januar 2016 vollständig in Kraft getreten ist. Für viele Unternehmen sind zugleich auch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) einschließlich des Technischen Anhangs zu beachten.

Für alle drei Merkblätter sind als Anlagen das Formular „Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit“ und die Checkliste mit der Übersicht der erforderlichen Unterlagen beigefügt.

Wichtige Änderungen im Überblick:

Die Merkblätter wurden auf der Grundlage der neuen normativen Vorgaben erstellt und berücksichtigen dabei die Unterschiede zwischen den Unternehmen im Anwendungsbereich von Solvabilität II sowie den Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, den Sterbekassen und den kleinen Versicherungsunternehmen.

In den Merkblättern wird auf die Regelungen des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) eingegangen.

Der besonderen Bedeutung der Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane in den Unternehmen wird eine verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Bei allen Unternehmen muss die Zusammensetzung des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans stets gewährleisten, dass es seine Kontrollfunktion effektiv wahrnehmen kann. Dazu bedarf es dem Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens entsprechender Kenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder von den wichtigen Themenfeldern wie Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung. Darauf wird die Bundesanstalt insbesondere bei künftigen Neubestellungen von Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitgliedern ihr besonderes Augenmerk richten.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback