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Erscheinung:08.04.2019, Stand:geändert am 16.05.2019 | Geschäftszeichen WA 46-FR 1903-2018/0001 | Thema Investmentfonds Konsultation 07/2019 - Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)

Update vom 30. April 2019: Die Konsultationsfrist wird bis einschließlich 15. Mai 2019 verlängert.

Entwurf des Rundschreibens "Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)" nebst Schätzung des Erfüllungsaufwands zur Konsultation

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf eines Rundschreibens "Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ nebst Schätzung des Erfüllungsaufwands zur Konsultation.

Das Rundschreiben findet Anwendung auf alle Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Kapital- anlagegesetzbuch (KAGB), soweit diese über eine Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 KAGB verfügen.

Das Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der nationalen und europarechtlichen Vorschriften über die Geschäftsorganisation, soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Kapitalverwaltungsgesellschaften beziehen. Die BaFin berücksichtigt damit die besondere Bedeutung der Informationstechnik.

Zentrales Ziel dieses Rundschreibens ist es, die IT-Sicherheit im Markt zu erhöhen und das IT-Risikobewusstsein in den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu schärfen. Das Rundschreiben gibt dem Management einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausgestaltung der IT vor, insbesondere auch für das Management der IT-Ressourcen und für das IT-Risikomanagement. Da immer mehr Unternehmen IT-Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, wird auch der Umgang mit Auslagerungen von IT-Aktivitäten und IT-Prozessen geregelt.

Die Anforderungen des Rundschreibens sind prinzipienorientiert und tragen dem Proportionalitätsprinzip Rechnung.

Die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) enthaltenden Anforderungen an die IT bleiben unberührt. Die Themenbereiche sind nach Regelungstiefe und -umfang darüber hinaus nicht abschließender Natur. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften bleiben folglich auch jenseits der Konkretisierungen durch die KAIT verpflichtet, grundsätzlich auf gängige IT-Standards abzustellen sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen.

Sie haben die Möglichkeit, den Entwurf des Rundschreibens zu kommentieren. Ihre Stellungnahme übersenden Sie bitte unter Angabe des Geschäftszeichens "WA 46-FR 1903-2018/0001“ und des Betreffs "Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2019“ bis zum 15.05.2019.

• schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 46, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main

oder

• per E-Mail an Konsultation-07-19@bafin.de.

Die Konsultation wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung wird nicht stattfinden.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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