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Erscheinung:16.07.2012 | Thema Eigenmittel, Risikomanagement EIOPA veröffentlicht Ergebnisse zu Solvency II-Konsultationen

Die BaFin empfiehlt den betroffenen Unternehmen, sich intensiv mit den Veröffentlichungen auseinanderzusetzen.

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hat am 10. und 12. Juli 2012 erste Konsultationsergebnisse zu zwei Teilbereichen des Solvency-II-Regimes veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Ergebnisse der Konsultationen zu den Berichts- und Veröffentlichungspflichten der Unternehmen unter Solvency II (Konsultationen Nr. 11/009 und Nr. 11/011) und den Entwurf zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung - ORSA (Konsultation Nr. 11/008).

EIOPA hatte beide Themen zwischen November 2011 und Februar 2012 konsultiert und die Entwürfe nach ausgiebiger Diskussion über die eingegangenen Kommentare zu den jetzt vorliegenden Fassungen überarbeitet.

Die BaFin empfiehlt allen dem Solvency-II-Regime unterworfenen Unternehmen dringend, sich intensiv mit den veröffentlichten Leitlinien und Empfehlungen und den zusätzlichen Unterlagen zum Solvency-II-Berichtswesen und zum ORSA auseinanderzusetzen und diese bei ihrer Vorbereitung auf die Anforderungen von Solvency II zu nutzen. Die Unterlagen sind für den schon laufenden Vorbereitungs- und Implementierungsprozess in den Unternehmen sehr wichtig und werden diesen weiter unterstützen.

Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten

Die Veröffentlichung zum Thema „Solvency II Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten für Versicherungsunternehmen und –gruppen“ umfasst folgende aktualisierte Dokumente:

  • Berichtsformulare (Templates) und dazugehörige Summary- und LOG-Dokumente (Übersichtsdokumente und Ausfüllhinweise) für jedes Template
  • Entwürfe für den Finanz- und Solvabilitätsbericht (SFCR) und den narrativen Regular Supervisory Report (RSR)
  • Entwürfe zu den Berichtspflichten zu vordefinierten Ereignissen und zu unternehmenseigenen Prozessen, die das Solvency-II-Berichtswesen und die Veröffentlichungspflichten betreffen

Weiter umfasst die Veröffentlichung die Antworten zu den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation. Abgedeckt wird ausschließlich das Solvency-II-Berichtswesen; daneben können Mitgliedstaaten nationale Berichtspflichten auf der Grundlage von Daten aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie aufgrund von nationalen Besonderheiten vorsehen.

Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung - ORSA

Auch zum Thema ORSA werden die überarbeiteten Leitlinien und Empfehlungen durch ein so genanntes Feedback-Statement mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Kommentare im Rahmen der öffentlichen Konsultation sowie einem umfangreichen Formular mit den einzeln eingegangenen Kommentaren und den Antworten von EIOPA ergänzt. Der ORSA stellt einen besonders wichtigen Teil des Risikomanagementsystems eines jeden Unternehmens dar. Er verknüpft Risiko- und Kapitalmanagement miteinander und erfordert eine aktive Beteiligung des Vorstands. Dabei kommt dem Kapitalmanagement unter dem neuen Aufsichtsregime eine stark erhöhte Bedeutung zu.

Grund für die frühzeitige Veröffentlichung

Die Veröffentlichung des aktualisierten so genannten stabilisierten Berichtswesen-Paketes ist für die rechtzeitige Implementierung unerlässlich, auch wenn dieses Paket noch nicht vollständig und final ist. Die Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt ist notwendig, um die betroffenen Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Anforderungen der Solvency-II-Berichts- und Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, sobald das neue Aufsichtsregime eingeführt ist. Die frühzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse der Konsultation des ORSA ist möglich, weil dieser Teilbereich von den weiteren Entwicklungen zu Solvency II auf europäischer Ebene relativ wenig beeinflusst wird.

Die jetzt veröffentlichten Dokumente sind inhaltlich weitgehend stabil. Für das Berichtswesen können sich jedoch noch Änderungen ergeben, sowohl aus den aktuellen Diskussionen zur Omnibus-II-Richtlinie als auch den künftigen Durchführungsbestimmungen zur Solvency-II-Richtlinie. Der finale Entwurf des technischen Standards zu den Berichts- und Veröffentlichungspflichten, den EIOPA entwickelt und die Europäische Kommission veröffentlicht, wird darum Änderungen enthalten. Auch für die Leitlinien zum ORSA können sich aus verschiedenen Gründen noch Änderungen ergeben.

Die endgültigen Leitlinien und Empfehlungen, die den möglichen Anpassungsbedarf berücksichtigen, werden nach einer öffentlichen Konsultation der Änderungen im Laufe des nächsten Jahres veröffentlicht.

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