BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:21.05.2013 Regeln zur Zusammenarbeit in der Bankenaufsicht angepasst

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank (Aufsichtsrichtlinie) überarbeitet.

Die Aufsichtsrichtlinie regelt die Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute gemäß § 7 Kreditwesengesetz. Die Überarbeitung war aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 erforderlich geworden. Die geänderte Aufsichtsrichtlinie ersetzt die Fassung vom 21. Februar 2008.

Die Richtlinie wird mit der Einführung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM), also voraussichtlich 2014, erneut überarbeitet werden müssen. Daher wurden bei der aktuellen Überarbeitung nur geringfügige Veränderungen vorgenommen. Dies beziehen sich auf die Präambel, Artikel 8 (Gremien mit Beteiligung der Deutschen Bundesbank), Artikel 9 (Eskalationsmechanismus bei Meinungsverschiedenheiten von erheblicher Bedeutung) und Artikel 19 (Stresstests).

Zusatzinformationen

Mehr zum Thema

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback