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Erscheinung:19.07.2013 Financial Stability Board veröffentlicht Liste zu global systemrelevanten Versicherern (G-SIIs)

Das Financial Stability Board (FSB) hat am Donnerstag, 18. Juli, eine Liste mit global systemrelevanten Versicherungsunternehmen (G-SIIs) veröffentlicht. Bei den für G-SIIs zukünftig geltenden Maßnahmen bilden funktionsfähige Abwicklungs- und Sanierungspläne einen wichtigen Bestandteil zum Schutz der Versicherungsnehmer. Das FSB hatte bereits 2011 eine Liste global systemrelevanter Banken (G-SIBs) veröffentlicht. Mit der G-SII-Liste veröffentlicht das FSB nun erstmals eine entsprechende Listefür den Versicherungsbereich. Die Liste für die als systemrelevant eingestuften Versicherungsunternehmen findet sich auf den Internetseiten des FSB.

Zwar handelt es sich bei der globalen Systemrelevanz von Versicherern um eine andere Art der Systemrelevanz als etwa bei Banken, da bei Versicherern untereinander kein Handel stattfindet. Jedoch ist die Identifikation systemrelevanter Versicherungsunternehmen ein essentieller Schritt, um die Finanzstabilität zu wahren und die Versicherungsnehmer zu schützen. Die BaFin begrüßt die Fortschritte, die das FSB und die IAIS (International Association of Insurance Supervisors) mit der Veröffentlichung der Liste und der Identifizierung global systemrelevanter Versicherungsunternehmen unternehmen.

Auf der FSB-Liste finden sich derzeit keine Rückversicherungsunternehmen. Das heißt jedoch nicht, dass diese als nicht systemrelevant angesehen werden. Vielmehr wird über deren Systemrelevanz im kommenden Jahr entschieden. Zu diesem Zweck sind weitere Analysen bis zum Ende des ersten Quartals 2014 geplant. Erst 2014 wird somit feststehen, ob und welche Rückversicherer als global systemrelevante Versicherungsunternehmen eingestuft werden. Vor der Einstufung der Rückversicherer ist weltweit sicherzustellen, dass die spezielle Aufsicht über G-SIIs, wie zum Beispiel die direkte Befugnis gegenüber Holdings, im Rahmen der erweiterten Aufsicht konsistent umgesetzt ist.

Für die als G-SII eingestuften Versicherungsunternehmen sollen ab 2019 etwaige Kapitalzuschläge (Higher Loss Absorbency) für besonders systemrelevante Risiken gelten, für die bis 2015 Implementierungsdetails entwickelt werden sollen. Zwingende Voraussetzung dafür ist ein globaler Ansatz zur Loss Absorbency. Daher erarbeitet die IAIS derzeit eine gemeinsame Basis zur Loss Absorbency, die im Jahr 2014 fertig gestellt werden soll.

Die für G-SIIs geltenden Maßnahmen hat die IAIS in ihrem G-SII-Policy-Measure-Papier vom 18. Juli näher konkretisiert. Dieses sieht in einem ersten Schritt eine erweiterte Aufsicht („enhanced supervision“) über die als G-SII identifizierten Versicherungsgruppen vor. Dazu gehören insbesondere direkte Befugnisse des Gruppenaufsehers gegenüber Holdings, die Vornahme einer vertieften Analyse von systemisch bedeutenden Aktivitäten sowie die Überwachung der Entwicklung und Implementierung eines Systemic Risk Management Plan (SRMP). Letzterer ist von dem G-SII zu entwerfen und bis Ende 2016 zu implementieren.

Der Gruppenaufseher einer Versicherungsgruppe wird verpflichtet – ähnlich wie im Bankenbereich – sogenannte Crisis Management Groups (CMGs) einzurichten. Bis Ende 2014 sind von den als G-SII identifizierten Versicherungsgruppen zudem Sanierungspläne zu erstellen (Recovery Plan). Dabei führt das G-SII eine Selbsteinschätzung der Liquiditätsrisiken und des Managements dieser Risiken durch, um dem Gruppenaufseher die gruppenweite Überwachung von Liquiditätsplanung und -management zu ermöglichen. Ebenfalls bis Ende 2014 ist von dem für die Sanierung der Versicherungsgruppe zuständigem Heimatlandaufseher ein Abwicklungsplan (Resolution Plan) federführend zu erstellen und mit der Crisis Management Group zu finalisieren.

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