Erscheinung:02.06.2014 BaFin konsultiert Rundschreiben zu geldwäscherechtlichen Pflichten
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt, das Hinweise zum Umfang beziehungsweise zur Ausgestaltung diverser geldwäscherechtlicher Pflichten enthält. Das Rundschreiben richtet sich an alle Unternehmen, die der Geldwäsche-Aufsicht der BaFin unterliegen und von bestimmten gesetzlichen Pflichten betroffen sind. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 30. Juni 2014 entgegen.
Das Rundschreiben enthält unter anderem Hinweise dazu, wie die Pflicht zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen auszufüllen ist, insbesondere im Zusammenhang mit „Prepaid-Kreditkarten“, zum Umgang mit Sammeltreuhandkonten für Emittenten von E-Geld und zu bestimmten Auslagerungsfällen.