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Erscheinung:06.08.2014 Rechnungszins bei genehmigungspflichtigen neuen Tarifen von Pensions- und Sterbekassen

Angesichts der weiterhin niedrigen Erträge an den Kapitalmärkten genehmigt die BaFin ab sofort bei Pensions- und Sterbekassen grundsätzlich keine neuen Tarife mehr, bei denen der Rechnungszins über 1,25 % hinausgeht. Sie hat dazu am 6. August 2014 eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht.

Die BaFin hatte sich zuletzt im BaFinJournal 05/2011 zum Rechnungszins bei genehmigungspflichtigen neuen Tarifen von Pensions- und Sterbekassen geäußert. Seitdem hatte sie neue Tarife nur genehmigt, wenn deren Rechnungszins 1,75 % nicht überstieg.

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