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Erscheinung:14.04.2016, Stand:geändert am 11.05.2016 Irreführende Angaben einer Rechtsanwaltskanzlei

Eine Rechtsanwaltskanzlei hat per E-Mail die Behauptung verbreitet, ein „Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN)“ habe nach Rückfrage mitgeteilt, dass derzeit schon sechs Lebensversicherungsunternehmen unter einem Schutzschirm gestellt seien und erwartet werde, dass innerhalb der nächsten 5-6 Jahre kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig sei bzw. das Produkt Lebensversicherung nicht mehr existent sein werde. Auf ihrer Homepage veröffentlichte die Kanzlei eine ähnliche Aussage in abgeschwächter Form.

Ein „Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN)“ existiert nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine derartige Aussage getroffen. Auch entspricht es nicht den Tatsachen, dass derzeit sechs Lebensversicherungsunternehmen „unter einem Schutzschirm gestellt“ seien. Ebenso wenig teilt die BaFin die Auffassung, dass innerhalb der nächsten 5-6 Jahre kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig sei bzw. das Produkt Lebensversicherung nicht mehr existent sei.

Inzwischen wurde die Kanzlei von der Wettbewerbszentrale abgemahnt und hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Nähere Informationen finden Sie bei der Wettbewerbszentrale.

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