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Erscheinung:21.12.2012 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet Moratorium über die FXdirekt Bank AG an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2012 gegenüber der FXdirekt Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind ("Moratorium"). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Dem Institut sei es nicht gelungen, dem Rückgang der Handelsaktivitäten seiner Kunden und den Veränderungen des Marktumfelds zu begegnen. Die Strategie, die geschäftliche Entwicklung durch eine Expansion auf ausländische Märkte anzukurbeln, habe nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die FXdirekt Bank AG erwirtschaftete seit Sommer 2012 erhebliche Verluste. Daraufhin hätte die Bank ihre Eigenmittel erhöhen müssen, habe dies aber nicht mehr sicherstellen können. Nach Abzug der laufenden Periodenverluste verfüge das Institut nicht mehr über das erforderliche Anfangskapital. Es sei aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zahlungsunfähig und habe daher der BaFin am 21. Dezember 2012 die Insolvenz wegen Überschuldung angezeigt.

Die FXdirekt Bank AG habe keine systemische Relevanz, führte die BaFin aus. Die Bilanzsumme der Bank mit Sitz in Oberhausen belaufe sich zum 18. Dezember 2012 auf rund 37,4 Mio. Euro. Das Institut weise zum 18. Dezember 2012 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 17,2 Mio. Euro aus.

Die FXdirekt Bank AG ist eine Wertpapierhandelsbank und bietet als Direktbank über ihre Handelsplattformen vornehmlich Privatkunden aus dem In- und Ausland marginbasierte Devisen- und Edelmetallgeschäfte, CFD-Handelsgeschäfte auf Aktien, ETFs und Futures an. Seit Mai 2009 bietet sie zudem in Zusammenarbeit mit der Bayrischen Börse AG, München, den CFD-Handel über CONTREX an, der hinsichtlich der Marktgerechtigkeit der gestellten Kurse von der Handelsüberwachungsstelle der Bayrischen Börse überwacht wird. Laut eigenen Angaben hatte die Bank zum 18. Dezember 2012 ca. 3.200 aktive Kunden, vorrangig Privatkunden bzw. Daytrader.

Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden entschädigen kann. Die EdW hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Kunde begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

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