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Erscheinung:25.04.2014 | Geschäftszeichen R-FR 1903-DE-2013/0003 | Thema Sanierung/Abwicklung Anschreiben zum Rundschreiben 3/2014 (BA) - Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan)

An alle Verbände der Kreditwirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heute veröffentlichten Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan), das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und der BaFin erarbeitet haben, leistet die Bundesregierung einen weiteren Beitrag zur Finanzmarktstabilität und zur Lösung des sogenannten „too big to fail“ Problems.

Mit der Sanierungsplanung und deren Eingliederung in die Geschäftsorganisation sollen potenziell systemgefährdende Kreditinstitute und Finanzgruppen in Krisensituationen widerstandsfähiger werden, indem sie sich frühzeitig mit möglichen Krisenszenarien und deren Auswirkungen auf das eigene Institut auseinandersetzen. Darüber hinaus sind vorbeugende Maßnahmen sowohl in organisatorischer als auch in strategischer Hinsicht zu ergreifen, um im Ernstfall rechtzeitig, schnell und effektiv handeln zu können.

Die intensiven und konstruktiven Diskussionen im Fachgremium Krisenmanagement und mit systemrelevanten Instituten, welche als erstes Sanierungspläne fertigstellen mussten, haben eine Reihe von Lösungsansätzen hervorgebracht, die auch in die Endfassung eingeflossen sind. So gibt das Rundschreiben auf Grundlage der §§ 47 und 47a KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen und deren Implementierung in die Geschäftsorganisation. Die MaSan tragen hierdurch der heterogenen Struktur des deutschen Bankensektors sowie den institutsindividuellen Risiken angemessen Rechnung.

Ich möchte mich für den kollegialen und respektvollen Umgang sowie für die engagierte und sachorientierte Mitarbeit im Fachgremium Krisenmanagement und in den Arbeitssitzungen bedanken. Dadurch konnten die MaSan entschieden vorangetrieben und deutsche Positionen auch auf internationaler Ebene erfolgreich eingebracht werden.

Die Anforderungen des Rundschreibens sind von potenziell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen einzuhalten: Die Einstufung erfolgt durch die BaFin im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank anhand einer international anerkannten Methode und den in § 47 Abs. 1 KWG niedergelegten Kriterien. Der Kreis der potenziell systemgefährdenden Kreditinstitute und Finanzgruppen setzt sich aus systemrelevanten Instituten, deren Bestandsgefährdung auf jeden Fall zu einer Systemgefährdung führen würde, und den sonstigen potenziell systemgefährdenden Instituten zusammen. Bei letzteren kann die Bestandsgefährdung unter bestimmten Umständen zu einer Systemgefährdung führen.

Ich habe bisher die systemrelevanten Institute und die Tochterinstitute ausländischer global systemrelevanter Banken, die in Deutschland als potenziell systemgefährdend eingestuft wurden, informiert und sie aufgefordert bis Ende letzten Jahres Sanierungspläne zu entwerfen und in ihre Geschäftsorganisation zu implementieren.

Auf die restlichen potenziell systemgefährdenden Kreditinstitute und Finanzgruppen werde ich mit Blick auf die derzeit durchgeführte Bilanzprüfung im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus erst im Herbst dieses Jahres zukommen. Vorher werde ich mit den betroffenen Verbänden über Besonderheiten homogener Institutsgruppen sprechen, um diese bei meiner Aufforderung zu berücksichtigen.

Die neue Fassung der MaSan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Um den Kreditinstituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, sind Anforderungen, die im Vergleich zur bislang veröffentlichten Entwurfsfassung der MaSan neu sind und nicht lediglich Klarstellungen darstellen, bei der nächsten jährlichen Aktualisierung umzusetzen. Die Kreditinstitute müssen jedoch mit Blick auf diese neuen Anforderungen nicht vor 2015 mit aufsichtlichen Sanktionen rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

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