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Erscheinung:10.10.2013, Stand:geändert am 18.01.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als „oberstem Souverän“ des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“ das Versicherungsgeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. September 2013 aufgegeben, das im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“, der „Deutschen Gesundheitskasse“ (DGK), der „Deutschen Ruhestandskasse“ (DRK) sowie der „Deutschen Haftpflichtschadensausgleichskasse“ (DHK) ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, betroffene Kunden über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Herr Fitzek gewährt einen Rechtsanspruch auf die diversen Leistungen der genannten Versicherungen und betreibt so das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (18.01.2023):

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

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