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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin untersagt der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR die Finanzportfolioverwaltung

Am 3. Juli 2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR, beide mit Sitz in Mörfelden-Walldorf, die Finanzportfolioverwaltung. Ferner ordnete sie die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung der Gesellschaften an.

Die K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR boten Anlegern die Möglichkeit, Gesellschafter der Unternehmen mit einem Beteiligungskapital von mindestens 2.500 Euro zu werden. Das Geld sollte von "Portfoliomanagern" im "Forex-Interbanken-Devisenhandel, Aktien-(Index), Zins- und Terminmarkt-Handel und in verschiedene Hedgefondsstragien" angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot warben die Gesellschaften mit angeblichen Wertzuwächsen von über 400 Prozent seit 1996. Nach Erkenntnissen der BaFin verwalten sie für mehr als 4.000 Gesellschafter Beteiligungskapital in Höhe von über 50 Mio. Euro. Mit dieser Tätigkeit erbrachten die Gesellschaften die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die K1 Invest GbR und die K2 Invest GbR sind verpflichtet, den Anteilswert des von ihnen verwalteten Beteiligungskapitals für jeden Gesellschafter zu berechnen und auszuzahlen.

Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Bonn/Frankfurt a.M., den 
05.09.2003

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