Börsennotierte Unternehmen
Börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verschiedene Vorschriften befolgen; ob sie das tun, überwacht die BaFin. Verboten sind Insiderhandel und Marktmanipulation. Zu den Pflichten der Unternehmen gehört es etwa, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, regelmäßig Finanzberichte zu veröffentlichen und Directors´ Dealings sowie Stimmrechtsmitteilungen der Marktteilnehmer zu melden.
Die Aufsicht über börsennotierte Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Börsenaufsicht. Denn die Überwachung der einzelnen Börsen ist Aufgabe der Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren, ob der Handel an den Börsen ordnungsgemäß nach dem Börsengesetz (BörsenG) abläuft. Die Börsenaufsicht überwacht vor allem die Preisbildungsprozesse und arbeitet mit den Handelsüberwachungsstellen zusammen. Sie ist ebenfalls zuständig für die Überwachung solcher multilateraler Handelssysteme, die von Börsen betrieben werden (Freiverkehr). Multilaterale Handelssysteme, die hingegen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten betrieben werden, unterliegen der Aufsicht der BaFin. Auch auf internationaler Ebene nimmt die BaFin die Aufgaben der Börsenaufsicht wahr.



