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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen untersagt Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung

Mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Herrn Helmut Kiener in Aschaffenburg, die Finanzportfolioverwaltung weiter unerlaubt zu erbringen. Herr Kiener darf danach nicht mehr das Beteiligungskapital der Gesellschafter der K1 Fonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (K1 Fonds GbR), Aschaffenburg, in Finanzinstrumenten anlegen und verwalten.

Dies gilt auch, soweit Dritte in die Verwaltung des Kapitals mit einbezogen sind bzw. mit der Verwaltung des Kapitals betraut wurden.

Darüber hinaus untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Bescheiden folgenden Unternehmen und Personen, die Anlagevermittlung weiterhin unerlaubt zu erbringen sowie für Beteiligungen an der K1 Fonds GbR zu werben:

  • SAGÜTA Buchverlag, Druckereierzeugnissevertrieb und Werbung für Anbieter von Finanzdienstleistungen GmbH, Saarbrücken,
  • Gunter Horak, Heiningen,
  • K-Invest, Inh. Michael Plischke, Oftersheim,
  • Werner Klammer, Günzburg,
  • Herbert Dressler, Berching,
  • Oswald Loewens, Balingen.

Die Unternehmen bzw. Personen vermittelten ohne die erforderliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes Beteiligungen an der K1 Fonds GbR.

Den Anlegern wird eine Beteiligung an der als offener Fonds ausgestalteten K1 Fonds GbR angeboten. Nach deren Gesellschaftszweck soll das Beteiligungskapital der Gesellschafter in Devisen-, Aktien (Index)-, Zins- und Terminmärkten angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot wird mit angeblichen Wertzuwächsen in Höhe von 312,8% seit 1996 geworben. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Herr Helmut Kiener, dem unter anderem die Verwaltung des Gesellschaftervermögens obliegt. Das Vermögen soll dem Gesellschaftszweck entsprechend in Finanzinstrumenten angelegt werden. Herr Kiener kann sich nach den Vertragsbedingungen für seine Vermögensverwaltertätigkeit sog. Trader oder Händler bedienen, denen er eine Handlungsvollmacht über die Anlagekonten erteilt.

In welchem Umfang Herr Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in Finanzinstrumenten angelegt hat, konnte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht abschließend klären.

BAKred: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen |
BAV: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
BAWe: Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

Die oben genannten Aufsichtsämter wurden durch Gesetz vom 22. April 2002 mit Wirkung zum 1. Mai 2002 zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
28.09.2001

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