
Die BaFin
Informationen zu den Aufgaben, der Organisation und Finanzierung der BaFin sowie zur internationalen Zusammenarbeit.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin – vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.
Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Mehr: Aufgaben …
Eine wichtige Richtschnur für das Handeln der BaFin ist ihre Satzung. Diese enthält Regelungen über Aufbau und Organisation sowie Rechte und Pflichten der BaFin. Außerdem werden hier die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsorgans der Aufsichtsbehörde, ihres Verwaltungsrates, sowie Einzelheiten zum Haushaltsplan geregelt.
Mehr: Grundlagen …
Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und der Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management sind verschiedene Organisationseinheiten der BaFin - so genannte Aufsichtssäulen.
Mehr: Organisation …
Die BaFin deckt ihre Ausgaben vollständig durch eigene Umlagen, Gebühren und Erstattungen. Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht die BaFin zur Kostentragung die von ihr beaufsichtigten Unternehmen heran.
Mehr: Finanzierung …
Es gibt schon seit längerem viele global tätige Finanzmarktakteure. Auch wenn es keinen weltweit verbindlichen Rechtsrahmen gibt, entwickeln sich die Märkte über Grenzen hinweg. Die Finanzaufsicht ist indes weitgehend national ausgerichtet, denn hoheitliche Befugnisse enden üblicherweise an der Landesgrenze.
Mehr: Internationales …
Artikel 144 der neu gefassten Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG) schreibt vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten Informationen zur nationalen Umsetzung von Basel II veröffentlichen müssen. Anlässlich der deutschen Umsetzung von Basel II haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin daher eine gemeinsame Webseite veröffentlicht. Die strukturellen Vorgaben dafür wurden im Ausschuss der Europäischen Bankenaufseher (CEBS) erarbeitet und von allen nationalen Aufsichtsbehörden einheitlich übernommen.
Mehr: Bankaufsichtliche Offenlegung (Supervisory Disclosure) …