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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Datenbanken & Listen - Recherche zu Unternehmen

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass". Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, können Sie hier recherchieren. Neben dem Namen und der Anschrift finden Sie dabei auch die jeweiligen Erlaubnisarten vieler Unternehmen.

Um nach einzelnen Unternehmen zu suchen, geben Sie bitte den jeweiligen Namen in der Suchmaske ein. Füllen Sie die nachfolgenden Felder aus, falls Sie eine eingeschränkte Suche ausführen möchten. Weitere Hinweise zur Suchfunktionalität finden Sie in den Suchtipps.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind,  jedoch eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ausgeschlossen ist. Auch übernimmt die BaFin keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge.

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