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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Verbraucher

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Finanzthemen wie Altersvorsorge oder Geldanlage sind für Verbraucher heute wichtiger denn je: Die Komplexität der angebotenen Finanzprodukte steigt und dem Verbraucher wird immer mehr Eigenverantwortung für seine wirtschaftliche Absicherung aufgegeben.

Falls Sie Verbraucher sind und Fragen zu Finanzthemen haben, bieten wir Ihnen darum hier zahlreiche Informationen zu Untenehmen und Geldanlagen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sie finden außerdem Ansprechpartner und Beschwerdestellen für den Fall, dass Sie Probleme mit einem Unternehmen haben. Zum Anlegerschutz durch die BaFin gehört zudem, dass sie gegen unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte vorgeht: Mitteilungen über untersagte Geschäfte finden Sie hier daher ebenso wie die Möglichkeit, einen Verdacht auf Kursmanipulation oder Insiderhandel zu melden.

Beschwerden & Ansprechpartner

Haben Sie Ärger mit einer Bank oder einer Versicherung? Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Wir möchten Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie Sie sich über Unternehmen beschweren können.

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Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen

Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.

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Unerlaubte Geschäfte

Unternehmen dürfen nur dann Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften betreiben, wenn sie vor der Geschäftsaufnahme eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erhalten haben.

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Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Tätigkeit von Banken, Finanzdienstleistern oder Versicherungsunternehmen? Antworten zu häufig gestellten Fragen zu diesen und weiteren Finanzthemen finden Sie hier.

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Recherche zu Unternehmen

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass". Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen oder notifiziert sind, können Sie hier recherchieren.

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