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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Möglichkeiten zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der BaFin

Die BaFin nutzt für die Kommunikation mit Bürgern, beaufsichtigten Instituten und anderen Behörden verschiedene moderne Kommunikationsmittel, wie z.B. E-Mails, die so genannte Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) sowie das Verwaltungsnetz der Bundesverwaltung. Um den damit einhergehenden Gefahren für die Informationssicherheit zu begegnen, hat sie daher moderne Sicherheitsstandards eingerichtet.

Als Ihr Kommunikationspartner ist es der BaFin wichtig, dass Ihre Daten hinsichtlich Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit geschützt sind und Sie sich beim elektronischen Kontakt mit Beschäftigen des Hauses sicher fühlen. Die BaFin verwendet für die vertrauliche E-Mail-Kommunikation mit Unternehmen und Bürgern eine bekannte Verschlüsselungs-Software, die auch von vielen großen Kreditinstituten genutzt wird. Sollten Sie der BaFin eine verschlüsselte E-Mail zukommen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Haus. Sollte Ihnen kein Ansprechpartner bekannt sein, teilen Ihnen die Mitarbeiter der BaFin-Hotline den zuständigen Ansprechpartner gerne mit (Tel.: 0228 / 299 70 299). Ein zentraler verschlüsselungsfähiger E-Mail-Posteingang befindet sich derzeit im Aufbau und wird in Kürze bekanntgegeben.

Um Informationen standardisiert bzw. im Rahmen eines geregelten Verfahrens zu übermitteln, können die beaufsichtigten Unternehmen auch die MVP nutzen. Bitte beachten Sie, dass dafür eine vorherige Anmeldung notwendig ist. Alle weiteren Informationen erhalten Sie in den Hinweisen über die MVP der BaFin.

Für die Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung nutzt die BaFin den vom Bund zur Verfügung gestellten Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBV). Der IVBV stellt der Bundesverwaltung eine ressortübergreifende, einheitliche Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung, die mit modernen Standards der IT-Sicherheit ausgestattet ist.

Sollten Sie Fragen zur Sicherheit der einzelnen Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an den IT-Sicherheitsbeauftragten der BaFin (Herr Sämisch, E-Mail: poststelle@bafin.de oder Tel.: 0228-4108-0).

Wichtiger Hinweis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eröffnet den Zugang zur elektronischen Kommunikation gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Empfang von elektronischen Dokumenten mit folgender Einschränkung: Aus technischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne des § 3a Abs. 2 VwVfG und des Signaturgesetzes zu empfangen und zu verarbeiten. Der Zugang zur elektronischen Kommunikation ist daher nicht eröffnet, soweit durch elektronische Form die Schriftform ersetzt werden soll.


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