Neues Rundschreiben zur Geldwäscheprävention
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Weisung des Bundesfinanzministeriums ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe.
Die gesetzlichen Anforderungen an die gruppenweite Umsetzung durch die dem KWG unterliegenden Institute sind durch die Änderung des § 25g KWG im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 26. März 2009 modifiziert worden. Das neue Rundschreiben 17/2009 der BaFin erläutert die in § 25g KWG enthaltenen Anforderungen an die gruppenweite Umsetzung der neu gefassten geldwäscherechtlichen Pflichten.
