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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Hinweise zu Freiverkehrswerten

Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, Kanada oder der Schweiz werden häufig in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften massiv zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern daraufhin erhofften dauerhaften Kursanstiegs kam es in den meisten Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren. Dabei sollten Anleger auf folgende Warnsignale achten:

  • In engem zeitlichem Zusammenhang mit der Einbeziehung der Gesellschaft in den Freiverkehr fanden ein Aktiensplit und/oder eine Kapitalerhöhung statt, wodurch die Anzahl der Aktien erhöht wurde.
  • Aktien betroffener Schweizer Gesellschaften haben lediglich den Mindestnennwert von 0,01 CHF. Das ist besonderes auffällig, wenn die Gesellschaften nur über das Mindeststammkapital von 100.000 CHF verfügen. In diesem Fall liegt es nahe, dass es den Gründern der jeweiligen Gesellschaft darum ging, möglichst viele Aktien zu schaffen.
  • Der Gesellschaftszweck des Unternehmens wurde kurz vor der Notierungsaufnahme geändert. Das ist vor allem bemerkenswert, wenn der neue Gesellschaftszweck in einer Branche angesiedelt ist, die gegenwärtig besonders „in“ ist (wie etwa die Rohstoff- oder Telekommunikationsbranche).
  • Über das Unternehmen sind keine aussagekräftigen und verlässlichen Informationen, wie testierte Jahresabschlüsse oder unabhängiges Research, erhältlich.
  • Die Personen, die in leitender Position der Gesellschaft tätig sind, waren bereits in anderen Gesellschaften tätig, deren Aktien nach der Einbeziehung in den Freiverkehr ebenfalls massiv an Wert verloren haben.
  • Die Gesellschaft hat ihren Sitz unter der gleichen Adresse wie eine Vielzahl weiterer Gesellschaften.

Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
27. Juni 2008

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