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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Internationales

Es gibt schon seit längerem viele global tätige Finanzmarktakteure. Auch wenn es keinen weltweit verbindlichen Rechtsrahmen gibt, entwickeln sich die Märkte über Grenzen hinweg. Die Finanzaufsicht ist indes weitgehend national ausgerichtet, denn hoheitliche Befugnisse enden üblicherweise an der Landesgrenze.

Innerhalb der EU können auf Level 1 und Level 2 des europäischen Schnellgesetzgebungsverfahrens (Lamfalussy-Verfahren) verbindliche Regeln geschaffen werden, welche die Beaufsichtigten einhalten müssen – aber auf globaler Ebene gibt es kein vergleichbares Rechtssystem. Gleichwohl besteht das Bedürfnis nach internationaler Harmonisierung und nach einem verlässlichen Rechtsrahmen. So haben sich verschiedene Gremien und Modelle der Kooperation entwickelt; der Kreis der beteiligten Länder und die beteiligten Institutionen sind dabei jeweils unterschiedlich.

Mit Ausnahme der europäischen Gremien, die für die Mitglieder verbindliche Vorgaben erarbeiten, sind die Standards der meisten anderen Institutionen rechtlich nicht bindend. Es besteht allerdings ein gewisser Druck, diese Standards dennoch umzusetzen, weil sie weitgehend akzeptiert sind und viele von ihnen als Benchmark gelten.

Eine zentrale Bedeutung kommt darüber hinaus der Pflege bilateraler Beziehungen der BaFin zu anderen Aufsichtsbehörden zu. Hierdurch werden Netzwerke geknüpft und Kontakte hergestellt, die wichtig für die Reputation der BaFin sind und die Positionierung bei internationalen Verhandlungen stärkt sowie den Marktzugang deutscher Unternehmen erleichtert.


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