Fachgremium ABS
Aufgabe des Fachgremiums ABS (Asset Backed Securities) ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Mindesteigenmittelanforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) zu erörtern, soweit sie Verbriefungen betreffen.
Die Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) enthalten Mindesteigenmittelanforderungen für die Institute. Diese Eigenmittelanforderungen sind in Deutschland in der SolvV umgesetzt worden. Mit Inkrafttreten der SolvV zum 1. Januar 2007 haben sich vor allem die Vorgaben bei der Unterlegung des Adressenausfallrisikos grundlegend geändert. In der Anwendung ergeben sich dadurch sowohl für die konkrete Implementierung der Eigenmittelanforderungen in den Kreditinstituten als auch für die Aufsichtspraxis verschiedene Fragen.
Das Fachgremiums ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.
Dabei hat sich das Fachgremium als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu entwickeln.
