Fachgremium Kredit
Aufgabe des Fachgremiums Kredit ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Mindesteigenmittelanforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) zu erörtern. Ausgenommen sind davon Fragen zur Unterlegung operationeller Risiken, denen sich das Fachgremium Operationelle Risiken widmet.
Die Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) enthalten Mindesteigenmittelanforderungen für die Institute. Diese Eigenmittelvorgaben sind in Deutschland in der SolvV umgesetzt worden. Mit Inkrafttreten der SolvV zum 1. Januar 2007 haben sich vor allem die Vorgaben bei der Unterlegung des Adressenausfallrisikos grundlegend geändert. In der Anwendung ergeben sich dadurch sowohl für die konkrete Implementierung der Eigenmittelanforderungen in den Kreditinstituten als auch für die Aufsichtspraxis verschiedene Fragen.
Das Fachgremium ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.
Wie seine Vorgängergremien, das Fachgremium IRBA und das Fachgremium Kreditsicherungstechniken, hat sich das Fachgremium Kredit als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu entwickeln. Seine Arbeitsergebnisse veröffentlicht das Fachgremien Kredit in "erläuternden Aussagen zur Solvabilitätsverordnung".
