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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Erläuternde Aussagen zur Solvabilitätsverordnung (mit Ausnahme des Operationellen Risikos)

Bonn/Frankfurt a.M., den
19. September 2011

Die Sammlung erläuternder Aussagen zur SolvV umfasst zunächst die eigentlichen Auslegungsentscheidungen zur SolvV. Darüber hinaus finden sich in ihr

  • Entscheidungen in Listenform (z.B. Liste von Staaten mit gleichwertigem Aufsichtssystem),
  • Anwendungsbeispiele (z.B. Zahlenbeispiele) und
  • Aussagen zum sachlichen Hintergrund bestimmter Regelungen der SolvV, z.B. eine deklaratorische Aussage nach Grundsatz I geforderten Mindesteigenmittelausstattung, die ein Institut bei Verwendung von IRBA oder AMA einhalten muss.

Die BaFin entscheidet über die erläuternden Aussagen zur SolvV nach Abstimmung mit der BBk.

Ein wesentlicher Teil der erläuternden Aussagen zur SolvV wird zudem im Entwurf im Fachgremium Kredit oder FG ABS sowie im Arbeitskreis Bankenaufsicht behandelt und vielfach auch von den dort mitarbeitenden Vertretern der Kreditwirtschaft befürwortet.

An die Arbeitsergebnisse des ehemaligen Arbeitskreises Basel II und seiner Fachgremien fühlt sich die BaFin weiter gebunden, soweit in der Solvabilitätsverordnung keine anderweitige Regelung oder in den erläuternden Aussagen zur SolvV keine anderweitige Aussage getroffen wurde.

Erläuternde Aussagen zur SolvV (mit Ausnahme des OpR)

Allgemeines

Aktuelle Gesamtliste der Aussagen

Auszug aus Gesamtliste: gemäß SolvV zu veröffentlichende Entscheidungen


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