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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Startschuss für die Allfinanzaufsicht in Deutschland

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht zustimmten, fällt am 1. Mai 2002 der Startschuss für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zusammengeführt worden.

Damit existiert in Deutschland eine einheitliche staatliche Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst. Die neue Bundesanstalt wird einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Deutschland leisten und seine Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat einen doppelten Dienstsitz in Bonn und Frankfurt am Main und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. Die neue Bundesanstalt beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird von dem Präsidenten Jochen Sanio geleitet, dem als Vizepräsident Karl-Burkhard Caspari zur Seite steht.

Warum benötigt der deutsche Finanzplatz die Allfinanzaufsicht?

Ausschlaggebend für die Schaffung der neuen Bundesanstalt waren die tiefgreifenden Veränderungen auf den Finanzmärkten, die in den letzten Jahren immer stärker in Erscheinung traten.

* Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen konkurrieren in immer stärkerem Umfang an denselben Märkten mit ähnlichen oder sogar fast identischen Produkten, um die Wünsche ihrer Kunden im Rahmen von umfassenden Allfinanzstrategien befriedigen zu können. Die zunehmende Produktkonvergenz zeigt sich besonders deutlich im Bereich der privaten Altersvorsorge und im Geschäftsfeld des "Asset-Managements.

* Konsequenz dieser Entwicklungen ist eine verstärkt zu beobachtende sektorübergreifende Konzernbildung von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, denn Allfinanzkonzerne können breite Produktpaletten besonders effizient am Markt platzieren. Während früher meist nur lockere Beziehungen zwischen Banken und Versicherungen bestanden, haben sich in Deutschland mittlerweile mächtige Finanzkonglomerate herausgebildet, die weltweit tätig sind.

Angesichts dieser grundlegenden Veränderungen im Finanzsektor war die ehemals praktizierte Teilung der Aufsichtskompetenzen zwischen BAKred, BAV und BAWe nicht mehr zeitgemäß. Da die klassischen Trennlinien zwischen Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen immer mehr verschwinden, bedürfen die Finanzmärkte vielmehr einer sektorübergreifenden Allfinanzaufsicht, die für Aufgaben im Bereich der Solvenzaufsicht und des Kundenschutzes unter einem Dach zuständig ist. In anderen Ländern (z.B. Großbritannien) bestehen bereits vergleichbare moderne Aufsichtsstrukturen. Jochen Sanio, der erste Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bemerkt in diesem Zusammenhang: "Nur durch die Bündelung aller Aufsichtskräfte unter einem gemeinsamen Dach werden sich die erforderlichen Wissenssynergien erzeugen lassen, die der Aufsicht eine Chance bieten, mit dem weiterhin dynamischen verlaufenden Innovationsprozess auf den Finanzmärkten Schritt zu halten." Karl-Burkhard Caspari, designierter Vizepräsident der Bundesanstalt, ergänzt: "Es geht darum, das Vertrauen in die Stabilität unseres Finanzsystems weiter zu festigen und die Interessen des Finanzplatzes Deutschland im europäischen und globalen Konzert offensiv zu vertreten."

Welche sonstigen Vorteile bringt die neue Allfinanzaufsicht?

Die neue Bundesanstalt ist aufgrund ihrer umfassenden Kompetenzen und ihrer vollständigen Marktübersicht in der Lage, einheitliche und effiziente Entscheidungen im Interesse der Stabilität des Finanzplatzes zu treffen. Mit der BaFin existiert in Deutschland nun eine zentrale Anlaufstelle für alle Marktteilnehmer. Dies wird für die in Deutschland tätigen Finanzunternehmen und ihre Kunden ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein. Auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden wird sich wesentlich effizienter gestalten lassen. Zudem wird der Stimme der neuen deutschen Finanzmarktaufsicht bei internationalen Verhandlungen über Aufsichtsfragen ein deutlich größeres Gewicht zukommen, so dass sich spezielle deutsche Interessen besser durchsetzen lassen.

Wie ist die neue Allfinanzaufsicht organisiert?

Kernstück der neuen Bundesanstalt sind die drei Aufsichtssäulen, in denen die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter (BAKred, BAV, BAWe) aufgegangen sind und die von Ersten Direktoren geleitet werden. Die Säule "Bankenaufsicht" ist vor allem für die Solvenzaufsicht über die Kreditinstitute zuständig. Versicherungsunternehmen werden in der Säule "Versicherungsaufsicht" beaufsichtigt. In der Säule "Wertpapieraufsicht/Asset-Management" werden insbesondere Aufgaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz wahrgenommen. Durch die Säulenstruktur ist gewährleistet, dass branchenspezifischen Besonderheiten des Kredit- und Versicherungsgewerbes, die in dem über Jahrzehnte gewachsenen Aufsichtsrecht (z.B. Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz) ihren Niederschlag gefunden haben, weiterhin in der Aufsichtspraxis der BaFin berücksichtigt werden; denn mit der Neuorganisation der Aufsicht ist das materielle Aufsichtsrecht nicht geändert worden.

Die angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten dringend erforderlichen sektorübergreifenden Tätigkeiten werden von mehreren Querschnittsabteilungen wahrgenommen. Zu den Aufgaben dieser Abteilungen gehört unter anderem die Aufsicht über Finanzkonglomerate, die Koordinierung der Arbeit in internationalen Aufsichtsgremien, aber auch die seit den Terroranschlägen in New York besonders wichtige sektorübergreifende Geldwäschebekämpfung.

Ein bedeutendes Organ der BaFin ist der Verwaltungsrat, der die Leitung der Anstalt überwacht und sie gleichzeitig bei der Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben berät. Er verabschiedet das Budget der Anstalt, das über ein Umlageverfahren vollständig von den beaufsichtigten Unternehmen und nicht mehr durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Der Verwaltungsrat besteht unter anderem aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, bei dem auch der Vorsitz liegt, Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie Vertretern der Finanzunternehmen.

Bei der BaFin wird außerdem ein Fachbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretern von Finanzunternehmen, Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft zusammensetzt. Dieser Fachbeirat wird die wichtige Aufgabe übernehmen, die Bundesanstalt zu beraten und über einen konkreten Auftrag hinaus auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis auszusprechen. Damit ist eine umfassende Beteiligung der Wirtschaft, der Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft im Rahmen eines institutionalisierten Rahmens gegeben.

Weitere Informationen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wie beispielsweise ein "Wir über uns", die Lebensläufe des
Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie das Organigramm der BaFin, können Sie unter www.bafin.de abrufen.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
29. April 2002

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