Erste Sitzung des Übernahmebeirats
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) trat heute der Übernahmebeirat zu seiner ersten Sitzung in Frankfurt am Main zusammen.
Der Übernahmebeirat hat die Aufgabe, die Bundesanstalt bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Der Beirat berät die BaFin, insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit. Der Übernahmebeirat ist ein wichtiges Gremium, über das der Sachverstand der Wirtschaft und anderer betroffener Kreise in die Aufsichtstätigkeit einbezogen wird
, sagte Jochen Sanio, Präsident der BaFin.
Dem Übernahmebeirat gehören 15 Mitglieder an, die sich aus Vertretern der Emittenten, der institutionellen und privaten Anleger, der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, der Arbeitnehmer und der Wissenschaft zusammen setzen. Es handelt sich um ein unentgeltliches Ehrenamt. Folgende Personen sind Mitglieder des Beirats: Dr. Hermann Küllmer, Dr. Karl Ludwig Kley, Dr. Werner Brandt, Dr. Henrik-Michael Ringleb, Dr. Paul Achleitner, Udo Behrenwalt, Jella Benner-Heinacher, Klaus Schneider, Andreas Körnlein, Karsten Klupsch, Dr. Stephan Schuster, Heinz Putzhammer, Marie Seyboth, Prof. Dr. Uwe Schneider, Prof. Dr. Dr. Klaus J. Hopt.
Einer der Hauptpunkte der ersten Beiratsitzung waren die Vorschläge für die Besetzung der drei ehrenamtlichen Mitglieder, die im Widerspruchsausschuss bei der BaFin tätig sein werden. Der Beirat verständigte sich insoweit auf eine Liste von 15 Personen. Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Verfügungen der Bundesanstalt.
Die BaFin zieht nach den ersten sechs Monaten Aufsichtspraxis nach dem WpÜG eine positive Bilanz. Es wurden 25 Angebotsverfahren und 26 Befreiungsanträge bearbeitet. Bei den Verfahren handelte es sich um sechs Pflichtangebote, zehn Übernahmeangebote und neun Erwerbsangebote. Die veröffentlichten Entscheidungen der Bietergesellschaften und die Angebotsunterlagen können auf der Homepage der BaFin (www.bafin.de) unter Datenbanken eingesehen werden.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 26. Juni 2002
