Meldepflichten für Geschäfte von Unternehmensinsidern (Director's Dealings)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht heute ein Rundschreiben, das die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten der Geschäfte von Unternehmensinsidern erläutert. Das Rundschreiben enthält ein Formblatt, das die BaFin zur technischen Erfüllung der Mitteilungspflicht entwickelt hat. Rundschreiben und Formblatt sind auf der Homepage der BaFin (www.bafin.de unter "Rechtliche Grundlagen/Schreiben/Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management") abrufbar.
Die neuen, durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§ 15 a Wertpapierhandelsgesetz) sehen vor, dass Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich zu veröffentlichen sind.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 27. Juni 2002
