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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin konsultiert Regelungen zur Wertpapieranalyse

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert den Entwurf einer Bekanntmachung, die die Regelungen zur Wertpapieranalyse nach § 34 b Wertpapierhandelsgesetz auslegt. § 34 b WpHG wurde durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführt und ist seit 1. Juli 2002 in Kraft. Er enthält Anforderungen für die Erstellung einer Analyse sowie die Offenlegung von Interessenkonflikten.

Der Entwurf der BaFin konkretisiert einzelne Begriffe der gesetzlichen Vorschrift, so z.B. den der Wertpapieranalyse. Diese umfasst auch Auftritte von Analysten im Fernsehen, soweit nicht nur Anlageempfehlungen ohne nähere Erläuterungen abgegeben werden. Die BaFin erläutert zudem in ihrem Entwurf auch die Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten, wenn z.B. das Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Beteiligung in Höhe von mindestens 1 Prozent am Grundkapital der analysierten Gesellschaft hält oder es am Emissionskonsortium beteiligt ist. Auf mögliche weitere Interessenkonflikte ist hinzuweisen, soweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht geeignete sonstige organisatorische Maßnahmen, wie etwa "Chinese Walls", vorhält.

Der Entwurf der Bekanntmachung ist auf der Homepage der BaFin (www.bafin.de) unter Rechtliche Grundlagen/Schreiben einsehbar. Schriftliche Stellungnahmen können bis 22. November 2002 an die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht

Referat WA 33

übersandt werden. Eine Anhörung der Verbände wird am 5. Dezember 2002 bei der BaFin in Frankfurt stattfinden.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
11. Oktober 2002

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