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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin unterstützt Entschädigungsverfahren für Nazi-Opfer

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird bei Versicherungsunternehmen überprüfen, ob diese die Anträge von Holocaust-Opfern mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Von der Internationalen Kommission für Versicherungsverträge der Holocaust-Zeit (International Commission on Holocaust on Era Insurance - ICHEIC) benannte Beobachter werden an diesen Prüfungen teilnehmen.

Am 16. Oktober 2002 haben die ICHEIC, die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft sowie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Washington einen Vertrag über die Entschädigung für Lebensversicherungsverträge von Holocaust-Opfern abgeschlossen. Den Verfolgten wurden ihre Ansprüche aus den Versicherungsverträgen von der Nazi-Diktatur entzogen.

Bereits die Wiedergutmachungsgesetzgebung hatte eine Entschädigungsregelung enthalten. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass damals Einzelfälle nicht erfasst wurden. Dem wird nun nochmals von der Versicherungswirtschaft nachgegangen. Die Vereinbarung ist rechtlich in die Regelung über die Entschädigung der Zwangsarbeiter eingebettet. Die BaFin wird mit den Prüfungen ihren Beitrag zur erfolgreichen Durchführung des Vertrages leisten.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
18. Oktober 2002

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