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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Vertrauliche Liste: BaFin schaltet Staatsanwaltschaft ein

Die BaFin hat am Freitag, dem 24. April 2009, die Staatsanwaltschaft München gebeten, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen. Eine streng vertrauliche Aufstellung der BaFin über Vermögenswerte einzelner Banken war an die Öffentlichkeit gelangt. Das stellt möglicherweise einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes dar.

Die Behörde warnte auch vor einer Fehlinterpretation der vertraulichen Aufstellung. Es geht darin um Portfolien mit unterschiedlicher Ausrichtung. Eingeflossen sind nicht nur toxische oder andere Wertpapiere sondern unter anderem Vermögenswerte, die nach Angaben der Banken nicht mehr zur aktuellen Geschäftsstrategie passen und die daher ausgegliedert werden könnten.


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