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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Konsultation 8/2008 - Entwurf eines Rundschreibens Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA)

Geschäftszeichen:
VA 46-Sch-2008/0010
Bonn/Frankfurt a.M., den
30. April 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Rundschreiben MaRisk VA will die BaFin Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds auf Basis des § 104s VAG und des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen § 64a VAG einen flexiblen Rahmen für die Ausgestaltung des unternehmensinternen Risikomanagements an die Hand geben. Das Rundschreiben konkretisiert den § 64a VAG und stellt somit auf die Einrichtung angemessener unternehmensinterner Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse ab. Mit den MaRisk VA soll die deutsche Versicherungswirtschaft rechtzeitig und angemessen auf Solvency II vorbereitet werden. Die MaRisk VA stellen einen wichtigen Eckpfeiler auf dem Weg zu einer mehr risikoorientierten und prinzipienbasierten Aufsicht dar.

Die Regelungen des Rundschreibens sind grundsätzlich von allen Unternehmen umzusetzen. Sowohl Unternehmen, die zukünftig die Standardformel zur Berechnung ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen verwenden, als auch Unternehmen, die hierfür ein Internes Modell entwickeln wollen, haben das Rundschreiben anzuwenden. Das gleiche gilt für Unternehmen, die möglicherweise nicht von der Solvency II Richtlinie erfasst werden. Durch Einführung des Grundsatzes der Proportionalität trägt es aber auch der heterogenen Unternehmensstruktur mit ihrer Vielfalt an Geschäftsaktivitäten Rechnung. Der Grundsatz der Proportionalität besagt, dass die Anforderungen des Rundschreibens
immer unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Risiken, der Art und des Umfangs des Geschäftsbetriebes und der Komplexität des gewählten Geschäftsmodells des Unternehmens zu erfüllen sind. Insofern kann und soll das Rundschreiben individuell und flexibel umgesetzt werden - auch von kleinen Unternehmen. 

Um bei vergleichbaren Ausgangslagen Konsistenz mit der Bankenaufsicht zu gewährleisten, orientiert sich das Rundschreiben in großen Teilen an dem MaRisk Rundschreiben der Bankenaufsicht. 

Der Rundschreibenentwurf wurde in den letzten 2 Jahren in einer BaFin/GDV Arbeitsgruppe besprochen. Um nun auch die Expertise einer breiten Öffentlichkeit einzuholen, halte ich es für wichtig, dass nun viele weitere Interessenvertreter und Betroffene das schriftliche Konsultationsverfahren nutzen.

Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 08/08, VA 46-Sch-2008/0010) bis zum 30. Juni 2008 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie mir mitzuteilen, wenn sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Ebenfalls möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass eine öffentliche Anhörung zu den MaRisk VA sowie ggf. verbundenen Fragen aus dem Bereich von Solvency II geplant ist. Diese soll am 20. Juni 2008 in Bonn stattfinden. Es stehen rund 180 freie Plätze zur Verfügung, genauere Hinweise über die öffentliche Anhörung finden Sie ab Anfang Mai 2008 auf der BaFin-Webseite unter der Überschrift „Service“ und dort unter „Veranstaltungen“.

Wir freuen uns, wenn möglichst viele Unternehmen diese Gelegenheit zum Dialog mit der Aufsicht nutzen würden.


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