Vertrauliche Liste: BaFin schaltet Staatsanwaltschaft ein
Die BaFin hat am Freitag, dem 24. April 2009, die Staatsanwaltschaft München gebeten, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen. Eine streng vertrauliche Aufstellung der BaFin über Vermögenswerte einzelner Banken sei an die Öffentlichkeit gelangt. Das stelle möglicherweise einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes dar, teilte die BaFin zur Begründung mit.
Die Behörde warnte auch vor einer Fehlinterpretation der vertraulichen Aufstellung. Es gehe darin um Portfolien mit unterschiedlicher Ausrichtung. Eingeflossen seien nicht nur toxische oder andere Wertpapiere sondern unter anderem Vermögenswerte, die nach Angaben der Banken nicht mehr zur aktuellen Geschäftsstrategie passen und die daher ausgegliedert werden könnten.
Die Liste lasse keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Risiken, Verluste oder gar die Bonität der aufgeführten Kreditinstitute zu. Bei den einzelnen Angaben handele es sich unter anderem um Bruttobeträge. Risikovorsorge, Sicherheiten und Gegengeschäfte seien darin zum Beispiel nicht berücksichtigt.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 24. April 2009
