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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin und ägyptische Finanzaufsicht EFSA unterzeichnen Memorandum of Understanding

Dr. Adel Moneer Rabeh, stellvertretender Vorsitzender der Egyptian Financial Supervisory Authority (EFSA), und Dr. Thomas Steffen, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), haben am 25. Februar 2010 während einer Konferenz der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) in Basel ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet.

Das MoU ermöglicht eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Versicherungsaufsehern und schafft die formale Grundlage für Konsultationen, Kooperation und Koordination zwischen EFSA und BaFin. Überdies sieht es einen Austausch von Informationen vor, die für die Aufsichts- und Regulierungsaufgaben beider Behörden relevant sind.

Internationale Koordination in der Aufsicht und Überwachung ist wichtig. Die Öffentlichkeit fordert zu Recht, dass Finanzaufseher in dieser globalisierten Wirtschaft mit den Marktentwicklungen Schritt halten müssen, so Dr. Rabeh. Wir freuen uns über die Unterzeichnung dieser Vereinbarung und sehen der Zusammenarbeit mit unseren deutschen Kollegen bei der Lösung gemeinsamer Aufsichtsfragen, die die Entwicklung des Versicherungsmarktes heutzutage an uns stellt, positiv entgegen.

Wir werden die freundschaftlichen Beziehungen zur EFSA in derselben Art und Weise pflegen, in der wir über Jahre mit der Ägyptischen Versicherungsaufsicht zusammengearbeitet haben,“ erklärte Dr. Steffen. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung führt zu einer weiteren Stärkung von Kommunikation und Kooperation in aufsichtsrechtlichen Fragen. Ägypten ist ein Markt mit großem Zukunftspotenzial und spielt sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine führende Rolle als Tor zur arabischen Welt.

Im Rahmen des MoU können beide Aufsichtsbehörden die jeweils andere um Unterstützung ersuchen. Hierzu gehört auch die Einholung von Auskünften über die finanzielle Lage natürlicher oder juristischer Personen. Ägyptische und deutsche Aufseher haben dieses MoU entsprechend ihrer aufsichtsrechtlichen Mandate und Funktionen abgeschlossen.

Über die Egyptian Financial Supervisory Authority (EFSA):

Die Egyptian Financial Supervisory Authority ist zuständig für die Aufsicht über die Finanzmärkte und -instrumente außerhalb des Bankenbereichs, einschließlich des Kapitalmarktes, der Börse, sämtlicher Tätigkeiten in Verbindung mit Versicherungsdienstleistungen, der Hypothekenfinanzierung, des Finanzleasings, der Forderungszession und der Verbriefung. Ihr Ziel ist es, die Marktstabilität sicherzustellen, die genannten Tätigkeiten zu beaufsichtigen und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Tätigkeiten zu maximieren, um sie für inländische und ausländische Anleger attraktiver zu gestalten. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, die Risiken von Inkonsistenzen einzugrenzen und die Probleme in Angriff zu nehmen, die sich aus der Anwendung verschiedener Aufsichtsregeln ergeben. Die Egyptian Financial Supervisory Authority wurde am 1. Juli 2009 als Nachfolgerin der Egyptian Insurance Supervisory Authority, der Capital Market Authority und der Mortgage Finance Authority gegründet. Vorstandsvorsitzender ist Dr. Ziad Bahaa El-Din.

Über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

Als für die Finanzaufsicht zuständige Bundesbehörde beaufsichtigt die BaFin Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, sowie Pensionsfonds, Investmentfonds, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. Gemäß dem deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz übt die BaFin die Aufsicht über die in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen aus, die wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung sind, sowie die Aufsicht über Pensionsfonds und inländische Unternehmen, die im Rückversicherungsgeschäft tätig sind. Die Aufsicht umfasst alle Aspekte der Finanz- und Rechtsaufsicht. Seit dem Jahr 2002 setzt die BaFin als Allfinanzaufsicht die Arbeit des bereits 1901 gegründeten Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen fort.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
25. Februar 2010

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