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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Beschwerden & Ansprechpartner

Vorgehensweisen bei Beschwerden und Adressen von Ansprechpartnern

Haben Sie Ärger mit einer Bank oder einer Versicherung? Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Wir möchten Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie Sie sich über Unternehmen beschweren können.

Der erste Schritt sollte immer die Beschwerde beim Unternehmen selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Geschäftsleitung einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Wird Ihr Anliegen abgelehnt, können Sie sich an die BaFin wenden. Dann können wir beispielsweise prüfen, ob ein Unternehmen verbindliche gesetzliche Vorgaben bzw. maßgebliche Urteile (etwa des Bundesgerichtshofs) einhält. Neben den zivilrechtlichen Aspekten prüfen wir auch die aufsichtsrechtliche Bedeutung eines Sachverhalts. Jedoch unterliegt die BaFin hinsichtlich der Ergebnisse einer eventuellen aufsichtsrechtlichen Wertung einer gesetzlichen Schweigepflicht. Sofern Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren (Aktien, Optionsscheinen) schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, können Sie ebenfalls der BaFin schreiben. Bei begründeten Beschwerden wenden wir uns an das betroffene Institut und haken dort nach. Ihre Hinweise helfen uns dabei, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu entdecken und dagegen vorzugehen. 

Daneben können sie sich vielfach auch bei so genannten Ombudsleuten beschweren. Viele Banken sowie die meisten deutschen Versicherer haben sich freiwillig solchen privaten Streitschlichtern unterworfen. Diese Schlichtungsstellen sind bei den Interessenverbänden der jeweiligen Unternehmen angesiedelt. Die Ombudsleute selbst sind aber unabhängig. Sie werden auf eine bestimmte Zeit bestellt und dürfen nicht etwa deshalb vorzeitig entlassen werden, weil sie für die Unternehmen ungünstige Entscheidungen getroffen haben.

Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass jemand gegen das Verbot der Kursmanipulation oder gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen hat, so bitten wir Sie, sich ebenfalls an die BaFin zu wenden. Bei Verdacht auf Insiderhandel leitet die BaFin zum Beispiel eine Insideruntersuchung ein und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, wenn sich der Verdacht erhärtet.

Bitte beachten Sie, dass der Beschwerdebearbeitung in der BaFin rechtliche Grenzen gesetzt sind.

  • Die BaFin kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Das ist ausschließlich Sache der Gerichte. Nur diese können streitige Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen z.B. durch Urteil zu einer Zahlung verpflichten.
  • Die BaFin kann Ihnen auch keine Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen erstellen. Die allgemeine Rechtsberatung ist gesetzlich den beratenden Berufen, insbesondere der Rechtsanwaltschaft (www.brak.de), vorbehalten. Auch Verbraucherschutzorganisationen bieten hier Hilfestellung.

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