BaFin untersagt Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF am 6. September 2007 die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt, soweit dieser das Einlagengeschäft im Inland umfasst. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.
Die NOVEX-Sparkasse EF bietet auf ihrer Homepage Personen in Deutschland den Erwerb von "NOVEX Sparbuch-Anleihen" an und nahm auf der Grundlage dieses Angebots Kundengelder an. Des Weiteren nahm sie auch Gelder aufgrund des Angebots "Kapitalbrief - nachrangige Namensschuldverschreibung - der NOVEX Sparkasse" an.
Mit der Annahme der Kundengelder betreibt die NOVEX-Sparkasse EF das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Herr Klaus Halbach ist als Organ der NOVEX-Sparkasse EF verpflichtet, die Rückzahlung aller auf der Grundlage der genannten Angebote angenommenen Gelder vorzunehmen.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
| Aktualisiert (23. Oktober 2007) Die Verfügungen sind bestandskräftig. |
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 17. September 2007
