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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin untersagt Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF am 6. September 2007 die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt, soweit dieser das Einlagengeschäft im Inland umfasst. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die NOVEX-Sparkasse EF bietet auf ihrer Homepage Personen in Deutschland den Erwerb von "NOVEX Sparbuch-Anleihen" an und nahm auf der Grundlage dieses Angebots Kundengelder an. Des Weiteren nahm sie auch Gelder aufgrund des Angebots "Kapitalbrief - nachrangige Namensschuldverschreibung - der NOVEX Sparkasse" an.

Mit der Annahme der Kundengelder betreibt die NOVEX-Sparkasse EF das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Herr Klaus Halbach ist als Organ der NOVEX-Sparkasse EF verpflichtet, die Rückzahlung aller auf der Grundlage der genannten Angebote angenommenen Gelder vorzunehmen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisiert (23. Oktober 2007)
 
Die Verfügungen sind bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
17. September 2007

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