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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin untersagt der Heercapital Deutschland GmbH die Anlagevermittlung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Heercapital Deutschland GmbH, München, am 31. Januar 2008 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt.

Die Gesellschaft vermittelte Kunden im Inland Kaufverträge über Aktien mit der Heercapital AG, Zug/Schweiz. Zwischen den Unternehmen bestehen personelle Verflechtungen. Bei den Aktien handelte es sich insbesondere um solche der Lobeck Medical Ltd. Switzerland und der uniCRIS AG, Schweiz.

Mit der Vermittlung von Aktien erbrachte die Heercapital Deutschland GmbH die Anlagevermittlung, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Untersagungsverfügung verpflichtet die Heercapital Deutschland GmbH, die Anlagevermittlung unverzüglich einzustellen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
8. Februar 2008

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